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Rotlichtverstoß – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wer bei Rot über eine Ampel fährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Wie hart die Folgen ausfallen, hängt vor allem davon ab, wie lange die Ampel schon rot war und ob es zu einer Gefährdung kam. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß drohen deutlich härtere Sanktionen.

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Beim Rotlichtverstoß wird unterschieden: War die Ampel länger als eine Sekunde rot (qualifizierter Verstoß) oder kam es zu einer Gefährdung, fallen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot deutlich höher aus als beim einfachen Verstoß.
Ob ein einfacher oder qualifizierter Verstoß vorliegt und ob die Messung der Rotphase korrekt war, lässt sich prüfen. Bei Fehlern kann ein Einspruch die Sanktion mindern.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vorwurf einordnen

    Kläre, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.

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    2. Messung prüfen

    Sieh nach, wie die Dauer der Rotphase ermittelt wurde (z. B. Induktionsschleifen, Kamera).

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    3. Frist beachten

    Lege gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch ein, wenn Zweifel bestehen.

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    4. Folgen abwägen

    Bedenke Auswirkungen auf Punkte, Fahrverbot und Probezeit.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann ist ein Rotlichtverstoß 'qualifiziert'?

Wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte oder es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung kam. Dann sind Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot deutlich höher als beim einfachen Rotlichtverstoß.

Droht beim Rotlichtverstoß immer ein Fahrverbot?

Nicht beim einfachen Verstoß ohne Gefährdung. Beim qualifizierten Rotlichtverstoß ist ein Fahrverbot regelmäßig vorgesehen. Die genauen Folgen ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog und dem Einzelfall.

Kann ich gegen den Vorwurf vorgehen?

Ja, mit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen. Sinnvoll ist das vor allem, wenn unklar ist, ob die Ampel wirklich länger als eine Sekunde rot war, oder wenn die Messung der Rotphase fehlerhaft erscheint.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.