Zum Inhalt springen

Rollladen oder Jalousie defekt – wer repariert?

Rollläden und Jalousien gehören zur Mietsache. Geht etwas ohne dein Verschulden kaputt, muss der Vermieter die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten und reparieren. Nur in engen Grenzen kann eine Kleinreparaturklausel dich an kleinen Kosten beteiligen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Der Vermieter muss die Mietsache instand halten und Mängel beseitigen (§ 535 Abs. 1 BGB). Verschleiß und altersbedingte Defekte gehen grundsätzlich zu seinen Lasten.
Eine Kleinreparaturklausel kann dich nur an Reparaturen häufig genutzter Teile bis zu einer niedrigen Einzelgrenze beteiligen – und nur bis zu einer jährlichen Obergrenze. Größere Reparaturen trägt immer der Vermieter.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Mangel melden

    Zeige den Defekt dem Vermieter schriftlich an und setze eine angemessene Frist zur Reparatur.

  2. 2

    2. Klausel prüfen

    Sieh nach, ob eine wirksame Kleinreparaturklausel mit Einzel- und Jahresobergrenze besteht.

  3. 3

    3. Frist abwarten

    Reagiert der Vermieter nicht, kannst du je nach Fall mindern oder Ersatzvornahme androhen.

  4. 4

    4. Beweise sichern

    Dokumentiere Defekt, Meldung und Reaktion für den Fall einer Auseinandersetzung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich den kaputten Rollladen selbst zahlen?

Grundsätzlich nicht. Reparatur und Instandhaltung sind Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Nur wenn eine wirksame Kleinreparaturklausel besteht und die Kosten unter der Einzelgrenze liegen, kannst du an kleinen Beträgen beteiligt werden – nie an größeren Reparaturen.

Was ist eine Kleinreparaturklausel?

Eine Vertragsklausel, die den Mieter an den Kosten kleiner Reparaturen an Teilen beteiligt, die er häufig benutzt. Wirksam ist sie nur mit einer niedrigen Grenze je Reparatur und einer jährlichen Obergrenze; ohne diese Grenzen ist sie unwirksam.

Darf ich die Reparatur selbst beauftragen?

Erst wenn du dem Vermieter den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist gesetzt hast und er nicht reagiert. Dann kann eine Ersatzvornahme mit Kostenerstattung in Betracht kommen. Vorschnelles Selbstbeauftragen kann sonst auf deinen Kosten sitzen bleiben.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.