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Teure Restschuldversicherung zum Kredit? Oft widerrufbar

Bei vielen Krediten wird eine Restschuldversicherung gleich mitverkauft – oft teuer und nicht immer nötig. Die gute Nachricht: Du kannst sie häufig widerrufen, und bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung ist das auch lange nach Vertragsschluss noch möglich.

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Widerruf erklären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für die Restschuldversicherung besteht ein Widerrufsrecht. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, läuft die Frist unter Umständen gar nicht erst an – dann ist ein Widerruf auch noch Jahre später denkbar.
Ist die Versicherung mit dem Kredit verbunden, kann der Widerruf des einen Vertrags Auswirkungen auf den anderen haben. Bei Widerruf werden gezahlte Beiträge (anteilig) erstattet.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Unterlagen prüfen

    Sieh dir Versicherungsschein und Widerrufsbelehrung an – ist sie vollständig und korrekt?

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    2. Widerruf erklären

    Erkläre den Widerruf schriftlich gegenüber Versicherer/Bank und fordere die Beitragsrückzahlung.

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    3. Verbund beachten

    Prüfe, ob Kredit und Versicherung verbunden sind und welche Folgen der Widerruf hat.

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    4. Beratung nutzen

    Die Verbraucherzentrale prüft, ob ein Widerruf in deinem Fall erfolgreich sein kann.

Häufige Fragen

Kann ich eine Restschuldversicherung noch widerrufen?

Oft ja. Für die Restschuldversicherung gibt es ein Widerrufsrecht; war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig, beginnt die Frist möglicherweise nicht zu laufen, sodass ein Widerruf auch lange nach Abschluss noch möglich ist. Lass die Belehrung prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Bekomme ich meine Beiträge zurück?

Bei einem wirksamen Widerruf werden die gezahlten Beiträge grundsätzlich (anteilig) zurückerstattet. Ist die Versicherung mit dem Kredit verbunden, kann der Widerruf zudem Auswirkungen auf den Kreditvertrag haben. Erkläre den Widerruf schriftlich und fordere die Rückzahlung – im Zweifel mit fachlicher Unterstützung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.