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Neben der Rente arbeiten – Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbsminderungsrente

Ob du neben der Rente arbeiten darfst, hängt von der Rentenart ab. Bei der Altersrente gibt es seit einigen Jahren keine Hinzuverdienstgrenze mehr – du darfst unbegrenzt dazuverdienen. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten dagegen weiterhin Grenzen, die du kennen solltest.

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Bei der Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr – du kannst neben der vollen Altersrente unbegrenzt arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Bei der Erwerbsminderungsrente bestehen weiter Hinzuverdienstgrenzen. Wer sie überschreitet, riskiert eine Kürzung; maßgeblich ist, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rentenart bestimmen

    Kläre, ob du Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehst – davon hängen die Grenzen ab.

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    2. Grenzen prüfen (EM-Rente)

    Bei Erwerbsminderungsrente die aktuelle Hinzuverdienstgrenze erfragen und deinen geplanten Verdienst darunter halten.

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    3. Verdienst melden

    Teile relevante Tätigkeiten und Einkünfte der Rentenversicherung mit, um Rückforderungen zu vermeiden.

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    4. Steuer/Sozialabgaben bedenken

    Auch ohne Rentenkürzung können Steuern und Beiträge anfallen. Plane den Nettoeffekt ein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ich neben der Altersrente unbegrenzt arbeiten?

Ja. Bei der Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst neben der vollen Altersrente beliebig viel verdienen, ohne dass die Rente deshalb gekürzt wird.

Gilt das auch für die Erwerbsminderungsrente?

Nein. Bei der Erwerbsminderungsrente bestehen weiterhin Hinzuverdienstgrenzen. Überschreitest du sie, kann die Rente gekürzt werden. Die genaue Grenze hängt davon ab, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Muss ich den Hinzuverdienst melden?

Bei der Erwerbsminderungsrente solltest du Tätigkeit und Verdienst der Rentenversicherung mitteilen, um Rückforderungen zu vermeiden. Bei der Altersrente ist ein Hinzuverdienst für die Rentenhöhe unschädlich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.