Verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel gekauft – Geld zurück und melden
Verdorbene, schimmelige oder über das Verbrauchsdatum hinaus verkaufte Lebensmittel sind mangelhaft. Du hast Anspruch auf Ersatz oder dein Geld zurück. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung kommen weitere Ansprüche hinzu, und du kannst den Vorfall der Lebensmittelüberwachung melden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Beweise sichern
Fotografiere Produkt, Verpackung mit Datum und Kassenbon. Bewahre die Ware (gekühlt) als Beweis auf.
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2. Im Geschäft reklamieren
Wende dich an den Verkäufer und verlange Ersatz oder Erstattung. Ein Kassenbon hilft, ist aber nicht zwingend, wenn du den Kauf anders belegen kannst.
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3. Bei Erkrankung Arzt aufsuchen
Bei Beschwerden zum Arzt und den Zusammenhang dokumentieren – wichtig für mögliche Schadensersatzansprüche.
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4. Behörde informieren
Melde gravierende Fälle (Schimmel, abgelaufene Ware im Regal) der Lebensmittelüberwachung deiner Stadt/Kreises, damit andere geschützt werden.
Daran erkennst du die Masche
- Im Regal stehen Produkte über dem Verbrauchsdatum ('zu verbrauchen bis').
- Der Verkäufer verweigert Ersatz mit dem Hinweis auf fehlenden Bon.
- Verdorbene Ware wird umetikettiert oder neu datiert.
Häufige Fragen
Bekomme ich bei verdorbener Ware mein Geld zurück?
Ja. Verdorbene oder über das Verbrauchsdatum hinaus verkaufte Lebensmittel sind mangelhaft. Du hast Anspruch auf Ersatz oder Erstattung (§ 437 BGB). Sichere Produkt und Beleg als Nachweis.
Brauche ich den Kassenbon?
Er erleichtert die Reklamation, ist aber nicht die einzige Möglichkeit, den Kauf zu beweisen (z. B. Kontoauszug, Zeugen). Verweigert der Verkäufer allein wegen des fehlenden Bons, ist das oft nicht gerechtfertigt.
Wo melde ich verdorbene Lebensmittel?
Bei der Lebensmittelüberwachung (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) deiner Stadt oder deines Kreises. Das ist wichtig, wenn ein Geschäft wiederholt verdorbene oder abgelaufene Ware anbietet.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.