Zum Inhalt springen

Verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel gekauft – Geld zurück und melden

Verdorbene, schimmelige oder über das Verbrauchsdatum hinaus verkaufte Lebensmittel sind mangelhaft. Du hast Anspruch auf Ersatz oder dein Geld zurück. Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung kommen weitere Ansprüche hinzu, und du kannst den Vorfall der Lebensmittelüberwachung melden.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Reklamation erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Verdorbene oder abgelaufene Lebensmittel sind mangelhaft – du kannst Ersatz oder Erstattung verlangen (§ 437 BGB). Beim 'Verbrauchsdatum' (verbrauchen bis) darf die Ware nach Ablauf gar nicht mehr verkauft werden.
Wirst du durch verdorbene Ware krank, kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht. Bewahre Produkt, Beleg und – wenn möglich – eine Probe auf und such bei Beschwerden einen Arzt auf.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Beweise sichern

    Fotografiere Produkt, Verpackung mit Datum und Kassenbon. Bewahre die Ware (gekühlt) als Beweis auf.

  2. 2

    2. Im Geschäft reklamieren

    Wende dich an den Verkäufer und verlange Ersatz oder Erstattung. Ein Kassenbon hilft, ist aber nicht zwingend, wenn du den Kauf anders belegen kannst.

  3. 3

    3. Bei Erkrankung Arzt aufsuchen

    Bei Beschwerden zum Arzt und den Zusammenhang dokumentieren – wichtig für mögliche Schadensersatzansprüche.

  4. 4

    4. Behörde informieren

    Melde gravierende Fälle (Schimmel, abgelaufene Ware im Regal) der Lebensmittelüberwachung deiner Stadt/Kreises, damit andere geschützt werden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich bei verdorbener Ware mein Geld zurück?

Ja. Verdorbene oder über das Verbrauchsdatum hinaus verkaufte Lebensmittel sind mangelhaft. Du hast Anspruch auf Ersatz oder Erstattung (§ 437 BGB). Sichere Produkt und Beleg als Nachweis.

Brauche ich den Kassenbon?

Er erleichtert die Reklamation, ist aber nicht die einzige Möglichkeit, den Kauf zu beweisen (z. B. Kontoauszug, Zeugen). Verweigert der Verkäufer allein wegen des fehlenden Bons, ist das oft nicht gerechtfertigt.

Wo melde ich verdorbene Lebensmittel?

Bei der Lebensmittelüberwachung (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) deiner Stadt oder deines Kreises. Das ist wichtig, wenn ein Geschäft wiederholt verdorbene oder abgelaufene Ware anbietet.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.