Gewährleistung oder Garantie? Der Unterschied einfach erklärt
Das neue Gerät geht nach ein paar Monaten kaputt und der Händler verweist auf den Hersteller? Wichtig: Du hast immer die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer – ganz unabhängig von einer freiwilligen Hersteller-Garantie.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Den richtigen Adressaten wählen
Für die Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig – nicht der Hersteller. Lass dich nicht abwimmeln.
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2. Mangel anzeigen, Nacherfüllung verlangen
Reklamiere schriftlich und verlange Reparatur oder Austausch (§ 439 BGB). Setze eine angemessene Frist.
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3. Beweislast nutzen
In den ersten 12 Monaten musst du nicht beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand – das wird vermutet.
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4. Nach Fristablauf: mindern oder zurücktreten
Klappt die Nacherfüllung nicht, kannst du den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.
Häufige Fragen
Der Händler sagt, ich soll mich an den Hersteller wenden – stimmt das?
Nein. Für die gesetzliche Gewährleistung ist immer der Verkäufer zuständig. Die Hersteller-Garantie ist nur ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Du entscheidest, worauf du dich berufst.
Wie lange habe ich Gewährleistung?
Zwei Jahre ab Übergabe bei Neuware, bei gebrauchter Ware mindestens ein Jahr. In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr zu deinen Gunsten.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.