Zum Inhalt springen

Gewährleistung oder Garantie? Der Unterschied einfach erklärt

Das neue Gerät geht nach ein paar Monaten kaputt und der Händler verweist auf den Hersteller? Wichtig: Du hast immer die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer – ganz unabhängig von einer freiwilligen Hersteller-Garantie.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Mangel reklamieren

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre (bei gebrauchter Ware mind. 1 Jahr) gegenüber dem Verkäufer (§ 437 BGB). In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag.
Eine Garantie ist freiwillig und zusätzlich – sie kann mehr bieten, ersetzt aber nie deine gesetzlichen Rechte. Du kannst dir aussuchen, worauf du dich berufst.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Den richtigen Adressaten wählen

    Für die Gewährleistung ist der Verkäufer zuständig – nicht der Hersteller. Lass dich nicht abwimmeln.

  2. 2

    2. Mangel anzeigen, Nacherfüllung verlangen

    Reklamiere schriftlich und verlange Reparatur oder Austausch (§ 439 BGB). Setze eine angemessene Frist.

  3. 3

    3. Beweislast nutzen

    In den ersten 12 Monaten musst du nicht beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand – das wird vermutet.

  4. 4

    4. Nach Fristablauf: mindern oder zurücktreten

    Klappt die Nacherfüllung nicht, kannst du den Preis mindern oder vom Kauf zurücktreten.

Häufige Fragen

Der Händler sagt, ich soll mich an den Hersteller wenden – stimmt das?

Nein. Für die gesetzliche Gewährleistung ist immer der Verkäufer zuständig. Die Hersteller-Garantie ist nur ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Du entscheidest, worauf du dich berufst.

Wie lange habe ich Gewährleistung?

Zwei Jahre ab Übergabe bei Neuware, bei gebrauchter Ware mindestens ein Jahr. In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr zu deinen Gunsten.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.