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Reisewarnung oder höhere Gewalt – Pauschalreise kostenfrei stornieren

Treten am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, kannst du von einer Pauschalreise kostenfrei zurücktreten. Eine offizielle Reisewarnung ist dabei ein starkes Indiz, aber nicht zwingend nötig. Bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort, die die Reise erheblich beeinträchtigen, kannst du vor Reisebeginn kostenfrei zurücktreten (§ 651h BGB). Bereits gezahlte Beträge sind unverzüglich zu erstatten.
Maßgeblich ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise (z. B. Unruhen, Naturkatastrophe, Epidemie). Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lage am Zielort prüfen

    Dokumentiere die außergewöhnlichen Umstände (Reisewarnung, Berichte, Behördenhinweise) und die erhebliche Beeinträchtigung.

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    2. Rücktritt erklären

    Erkläre den kostenfreien Rücktritt gegenüber dem Veranstalter und begründe ihn mit den außergewöhnlichen Umständen.

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    3. Erstattung verlangen

    Fordere die unverzügliche Erstattung bereits gezahlter Beträge ohne Stornogebühr.

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    4. Bei Streit nachweisen

    Bestreitet der Veranstalter die Umstände, lege Nachweise vor (offizielle Warnungen, Lageberichte).

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann kann ich kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten?

Wenn am Bestimmungsort oder in dessen Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen (§ 651h BGB) – etwa Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien. Dann entfällt die Stornogebühr.

Brauche ich eine offizielle Reisewarnung?

Nein, sie ist nicht zwingend, aber ein starkes Indiz. Entscheidend ist die tatsächliche erhebliche Beeinträchtigung der Reise durch die außergewöhnlichen Umstände. Dokumentiere die Lage gut.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Ja. Bei einem berechtigten kostenfreien Rücktritt sind bereits gezahlte Beträge unverzüglich und ohne Stornogebühr zu erstatten. Ein Gutschein ist nur mit deiner Zustimmung zulässig.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.