Reisewarnung oder höhere Gewalt – Pauschalreise kostenfrei stornieren
Treten am Zielort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Reise erheblich beeinträchtigen, kannst du von einer Pauschalreise kostenfrei zurücktreten. Eine offizielle Reisewarnung ist dabei ein starkes Indiz, aber nicht zwingend nötig. Bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Kostenfreie Stornierung fordern →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Lage am Zielort prüfen
Dokumentiere die außergewöhnlichen Umstände (Reisewarnung, Berichte, Behördenhinweise) und die erhebliche Beeinträchtigung.
- 2
2. Rücktritt erklären
Erkläre den kostenfreien Rücktritt gegenüber dem Veranstalter und begründe ihn mit den außergewöhnlichen Umständen.
- 3
3. Erstattung verlangen
Fordere die unverzügliche Erstattung bereits gezahlter Beträge ohne Stornogebühr.
- 4
4. Bei Streit nachweisen
Bestreitet der Veranstalter die Umstände, lege Nachweise vor (offizielle Warnungen, Lageberichte).
Daran erkennst du die Masche
- Der Veranstalter verlangt trotz erheblicher Gefahr am Zielort eine Stornogebühr.
- Statt Geld wird nur ein Gutschein angeboten.
- Die Erstattung wird über Wochen verschleppt.
Häufige Fragen
Wann kann ich kostenfrei von einer Pauschalreise zurücktreten?
Wenn am Bestimmungsort oder in dessen Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen (§ 651h BGB) – etwa Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien. Dann entfällt die Stornogebühr.
Brauche ich eine offizielle Reisewarnung?
Nein, sie ist nicht zwingend, aber ein starkes Indiz. Entscheidend ist die tatsächliche erhebliche Beeinträchtigung der Reise durch die außergewöhnlichen Umstände. Dokumentiere die Lage gut.
Bekomme ich mein Geld zurück?
Ja. Bei einem berechtigten kostenfreien Rücktritt sind bereits gezahlte Beträge unverzüglich und ohne Stornogebühr zu erstatten. Ein Gutschein ist nur mit deiner Zustimmung zulässig.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.