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Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht? Das kannst du tun

Krankheit kurz vor dem Urlaub, ein Unfall, ein Todesfall in der Familie – und die Reise muss abgesagt werden. Die Reiserücktrittsversicherung soll dann die Stornokosten übernehmen. Doch sie zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt – typischerweise eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod eines nahen Angehörigen oder ähnliche versicherte Ereignisse.
Sie zahlt nicht bei nicht versicherten Gründen, bei bekannten Vorerkrankungen, die sich vorhersehbar verschlimmern, oder bei grober Fahrlässigkeit. Oft gibt es eine Selbstbeteiligung. Wichtig: sofort nach Kenntnis stornieren und der Versicherung melden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Bedingungen prüfen

    Ist dein Rücktrittsgrund in den Versicherungsbedingungen versichert?

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    2. Sofort stornieren

    Storniere unverzüglich nach Kenntnis des Grundes und melde es der Versicherung (Stornokosten gering halten).

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    3. Nachweise einreichen

    Reiche die nötigen Belege ein (z. B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Stornorechnung).

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    4. Bei Ablehnung

    Lehnt die Versicherung ab, widersprich schriftlich; hilfreich ist der Versicherungsombudsmann.

Häufige Fragen

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Wenn ein versicherter Rücktrittsgrund vorliegt – etwa eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, der Tod eines nahen Angehörigen oder vergleichbare in den Bedingungen genannte Ereignisse. Wichtig ist, dass du nach Kenntnis des Grundes unverzüglich stornierst und die Versicherung informierst, damit die Stornokosten möglichst gering bleiben.

Warum zahlt meine Reiserücktrittsversicherung nicht?

Häufige Gründe sind ein nicht versicherter Anlass, eine bekannte oder absehbare Vorerkrankung, grobe Fahrlässigkeit oder eine zu späte Stornierung. Außerdem gibt es oft eine Selbstbeteiligung. Hältst du die Ablehnung für unberechtigt, widersprich schriftlich und reiche die Nachweise (z. B. Attest) nach; bei Streit hilft der Versicherungsombudsmann.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.