Reise stornieren – wie hoch dürfen die Stornogebühren sein?
Du musst eine gebuchte Pauschalreise absagen und der Veranstalter verlangt hohe Stornogebühren? Du darfst zwar jederzeit zurücktreten – die Entschädigung muss aber angemessen sein. Und in bestimmten Fällen geht die Stornierung sogar kostenlos.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Stornostaffel prüfen
Im Reisevertrag/AGB steht eine Stornostaffel (je näher am Abreisetag, desto höher). Sehr pauschale, überhöhte Sätze sind angreifbar.
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2. Ersparte Aufwendungen abziehen
Der Veranstalter muss sich anrechnen lassen, was er sich durch deinen Rücktritt erspart und anderweitig einnimmt. Verlange eine nachvollziehbare Berechnung.
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3. Außergewöhnliche Umstände prüfen
Gibt es am Zielort eine Reisewarnung wegen außergewöhnlicher Umstände, kann die Stornierung kostenlos sein.
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4. Reiserücktrittsversicherung
Bei Krankheit o. Ä. kann eine Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernehmen – Nachweise einreichen.
Häufige Fragen
Darf der Veranstalter jede beliebige Stornogebühr verlangen?
Nein. Die Entschädigung muss angemessen sein und sich an den tatsächlich ersparten Aufwendungen und anderweitigen Einnahmen orientieren (§ 651h BGB). Pauschal überhöhte Sätze kannst du beanstanden und eine nachvollziehbare Berechnung verlangen.
Wann kann ich kostenlos stornieren?
Wenn am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (z. B. Naturkatastrophe). Dann entfällt die Stornogebühr.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.