Reisepreisminderung berechnen – wie viel Geld dir zusteht
Wie viel Reisepreis du zurückbekommst, hängt davon ab, wie stark und wie lange deine Reise beeinträchtigt war. Gerichte orientieren sich an typischen Prozentsätzen (oft 'Frankfurter Tabelle' genannt). Wichtig: Du musst den Mangel vor Ort angezeigt haben, um zu mindern.
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Minderung geltend machen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
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1. Mängel und Dauer auflisten
Notiere jeden Mangel mit Beginn, Ende und Beeinträchtigung – das ist die Berechnungsgrundlage.
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2. Prozentsätze zuordnen
Ordne den Mängeln typische Minderungssätze zu (Orientierung an Minderungstabellen) und beziehe sie auf den Tagesreisepreis.
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3. Betrag berechnen
Multipliziere den Tagespreis mit dem Minderungssatz und der Zahl der betroffenen Tage.
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4. Anspruch geltend machen
Fordere den errechneten Betrag schriftlich vom Veranstalter mit Frist. Lege Fotos und die Mängelanzeige bei.
Daran erkennst du die Masche
- Der Veranstalter bietet nur einen symbolischen Gutschein an.
- Es wird behauptet, ohne Verschulden gebe es keine Minderung – das stimmt nicht.
- Die Mängel wurden vor Ort nicht angezeigt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Reisepreisminderung?
Sie richtet sich nach Art und Dauer des Mangels. Zur Orientierung dienen Minderungstabellen aus der Rechtsprechung mit typischen Prozentsätzen je Tag. Der Minderungsbetrag ergibt sich aus Tagesreisepreis mal Minderungssatz mal betroffene Tage.
Brauche ich ein Verschulden des Veranstalters?
Nein. Die Minderung tritt allein wegen des Mangels ein (§ 651m BGB), unabhängig von einem Verschulden. Für zusätzlichen Schadensersatz (z. B. entgangene Urlaubsfreude) kann es dagegen auf ein Vertretenmüssen ankommen.
Was ist die Frankfurter Tabelle?
Eine bekannte Übersicht typischer Minderungssätze für Reisemängel. Sie ist kein Gesetz, dient Gerichten und Reisenden aber als Orientierung. Maßgeblich bleibt die Bewertung des konkreten Einzelfalls.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.