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Reisepass im Express beantragen – schnell verreisen

Wenn die Reise naht und der Reisepass fehlt oder abgelaufen ist, gibt es schnellere Wege als das Standardverfahren. Je nach Eile kommen ein Express-Reisepass oder ein sofort ausgehändigter vorläufiger Reisepass in Betracht.

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Neben dem regulären Reisepass kann ein Express-Reisepass mit verkürzter Produktionszeit beantragt werden. Für ganz kurzfristige Reisen gibt es den vorläufigen Reisepass, der direkt im Bürgeramt ausgestellt wird.
Nicht jedes Zielland akzeptiert den vorläufigen Reisepass uneingeschränkt – etwa bei der Einreise in die USA gelten besondere Anforderungen. Prüfe die Einreisebestimmungen des Ziellandes rechtzeitig.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Eile einschätzen

    Kläre, wie viel Zeit bis zur Reise bleibt, um die passende Variante zu wählen.

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    2. Termin sichern

    Vereinbare schnellstmöglich einen Termin beim Bürgeramt oder der Passbehörde.

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    3. Unterlagen mitnehmen

    Biometrisches Foto, alter Pass und Personalausweis beschleunigen die Bearbeitung.

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    4. Zielland prüfen

    Vergewissere dich, dass dein Pass-Typ für das Zielland akzeptiert wird.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich einen Express-Reisepass?

Der Express-Reisepass wird mit verkürzter Produktionszeit hergestellt und liegt meist nach wenigen Werktagen vor. Brauchst du sofort ein Dokument, ist der vorläufige Reisepass die schnellste Option, der direkt im Amt ausgestellt wird.

Wird der vorläufige Reisepass überall akzeptiert?

Nicht unbedingt. Manche Länder akzeptieren ihn nur eingeschränkt oder verlangen einen elektronischen Reisepass. Prüfe vor der Reise die offiziellen Einreisebestimmungen des Ziellandes, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Was kostet ein Express-Pass?

Für die Expressausstellung fällt zusätzlich zur normalen Passgebühr ein Zuschlag an. Die genauen Beträge legen Bund und Kommunen fest. Erkundige dich beim Bürgeramt nach den aktuellen Gebühren für Express- und vorläufige Pässe.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.