Krank im Ausland – Reisekrankenversicherung und Erstattung
Im Ausland reicht die gesetzliche Krankenversicherung oft nicht – außerhalb der EU meist gar nicht, und einen medizinisch sinnvollen Rücktransport zahlt sie in der Regel nicht. Dafür gibt es die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie erstattet Behandlungskosten und organisiert im Ernstfall den Rücktransport.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Belege sammeln
Hebe Arztrechnungen, Diagnosen, Rezepte und Zahlungsbelege auf – idealerweise mit Übersetzung der Diagnose.
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2. Versicherung kontaktieren
Bei stationärer Behandlung oder Rücktransport möglichst vorher den Notfallservice der Versicherung einschalten.
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3. Erstattung beantragen
Reiche die Belege nach der Reise ein und beantrage die Erstattung der verauslagten Kosten.
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4. Bei Kürzung widersprechen
Wird gekürzt, verlange eine Begründung und widersprich, wenn medizinisch notwendige Kosten nicht anerkannt werden.
Daran erkennst du die Masche
- Du verlässt dich im Ausland allein auf die gesetzliche Krankenkasse.
- Belege oder Diagnosen fehlen für die Erstattung.
- Ein teurer Rücktransport wird ohne Abstimmung organisiert.
Häufige Fragen
Reicht die gesetzliche Krankenkasse im Ausland nicht?
Innerhalb der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte begrenzt, außerhalb der EU zahlt die gesetzliche Kasse meist gar nicht. Einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernimmt sie in der Regel nicht. Dafür ist die Auslandsreisekrankenversicherung da.
Was muss ich für die Erstattung tun?
Belege sammeln (Rechnungen, Diagnosen, Zahlungsnachweise), bei stationärer Behandlung oder Rücktransport möglichst vorher den Notfallservice einschalten und nach der Reise die Erstattung beantragen.
Zahlt die Versicherung den Rücktransport?
In der Regel ja, wenn er medizinisch sinnvoll und im Tarif vorgesehen ist. Stimme den Rücktransport möglichst vorher mit der Versicherung ab, damit die Kostenübernahme gesichert ist.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.