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Reisebüro falsch beraten – Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung

Ein Reisebüro muss dich zutreffend beraten und auf wichtige Punkte hinweisen – etwa Einreise- und Visabestimmungen, Pass- oder Impfanforderungen und die Eignung der Reise. Bei einer fehlerhaften Beratung, durch die dir ein Schaden entsteht (z. B. nicht angetretene Reise), kann ein Schadensersatzanspruch bestehen.

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Schadensersatz geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Verletzt das Reisebüro seine Beratungs- und Hinweispflichten und entsteht dir dadurch ein Schaden, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen (§ 280 BGB) – etwa für eine wegen falscher Auskunft nicht antretbare Reise.
Zu den Pflichten gehören insbesondere Hinweise auf Einreise-, Pass- und Visabestimmungen sowie auf die Eignung der Reise für deine Bedürfnisse, soweit erkennbar. Maßgeblich ist, was konkret besprochen wurde.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Beratung rekonstruieren

    Halte fest, was beraten und zugesagt wurde und welche wichtigen Hinweise fehlten.

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    2. Schaden darlegen

    Beschreibe den konkreten Nachteil (z. B. Mehrkosten, nicht angetretene oder abgebrochene Reise).

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    3. Anspruch geltend machen

    Fordere den Ersatz des Schadens schriftlich mit Frist und benenne die verletzte Pflicht.

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    4. Beweise sichern

    Sammle Belege, Unterlagen und Zeugen. Bei höheren Schäden lohnt anwaltliche Unterstützung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss mich ein Reisebüro auf Einreisebestimmungen hinweisen?

Ein Reisebüro hat Beratungs- und Hinweispflichten und muss insbesondere auf erkennbar wichtige Punkte wie Einreise-, Pass- und Visabestimmungen hinweisen. Unterlässt es das und entsteht dir ein Schaden, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen.

Welchen Schaden kann ich verlangen?

Den durch die Falschberatung verursachten Nachteil – etwa Mehrkosten, eine wegen falscher Auskunft nicht antretbare oder abgebrochene Reise oder zusätzliche Aufwendungen. Den Zusammenhang zur fehlerhaften Beratung musst du darlegen.

Wie weise ich die Falschberatung nach?

Über die Unterlagen, Zusagen, E-Mails und Zeugen aus dem Beratungsgespräch. Halte den Ablauf möglichst genau fest. Bei größeren Schäden hilft anwaltliche Unterstützung, den Anspruch durchzusetzen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.