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Reiseabbruch wegen höherer Gewalt – Rechte und Erstattung

Treten am Reiseziel schwerwiegende, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf – etwa Naturkatastrophen, gewalttätige Unruhen oder schwere Gesundheitsgefahren –, schützt das Pauschalreiserecht die Reisenden. Dann ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, kannst du vor Reisebeginn kostenfrei zurücktreten (§ 651h Abs. 3 BGB) und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen.
Wird die Reise erst vor Ort durch solche Umstände beeinträchtigt, bestehen Ansprüche auf Abhilfe, Minderung und ggf. vorzeitige Rückbeförderung. Reine Befürchtungen ohne konkrete Gefahr reichen allerdings nicht aus.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lage prüfen

    Kläre, ob am Zielort konkrete, erhebliche außergewöhnliche Umstände vorliegen.

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    2. Belege sammeln

    Dokumentiere offizielle Warnungen und die Lage vor Ort.

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    3. Rücktritt erklären

    Erkläre bei Vorliegen der Voraussetzungen den kostenfreien Rücktritt.

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    4. Erstattung fordern

    Verlange die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann kann ich wegen höherer Gewalt kostenfrei zurücktreten?

Wenn am Bestimmungsort oder in dessen Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB). Dann ist der Rücktritt ohne Entschädigung möglich und gezahlte Beträge sind zurückzuerstatten.

Reicht eine allgemeine Verunsicherung aus?

Nein. Es müssen konkrete, erhebliche Umstände am Zielort vorliegen, nicht nur ein allgemeines Unbehagen oder eine entfernte Gefahr. Offizielle Reisewarnungen und die tatsächliche Lage am Ort sind wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung.

Was gilt bei reinen Individualbuchungen?

Das besondere Rücktrittsrecht gilt für Pauschalreisen. Bei einzeln gebuchten Leistungen richten sich die Storno- und Erstattungsregeln nach den jeweiligen Verträgen und Anbieterbedingungen. Hier ist der Schutz oft schwächer; prüfe die Storno- und Umbuchungsbedingungen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.