Reiseabbruch wegen höherer Gewalt – Rechte und Erstattung
Treten am Reiseziel schwerwiegende, unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf – etwa Naturkatastrophen, gewalttätige Unruhen oder schwere Gesundheitsgefahren –, schützt das Pauschalreiserecht die Reisenden. Dann ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Lage prüfen
Kläre, ob am Zielort konkrete, erhebliche außergewöhnliche Umstände vorliegen.
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2. Belege sammeln
Dokumentiere offizielle Warnungen und die Lage vor Ort.
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3. Rücktritt erklären
Erkläre bei Vorliegen der Voraussetzungen den kostenfreien Rücktritt.
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4. Erstattung fordern
Verlange die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.
Daran erkennst du die Masche
- Ein Rücktritt wird auf bloße Befürchtungen ohne konkrete Gefahr gestützt.
- Offizielle Warnungen werden nicht dokumentiert.
- Erstattungsansprüche werden nicht rechtzeitig geltend gemacht.
Häufige Fragen
Wann kann ich wegen höherer Gewalt kostenfrei zurücktreten?
Wenn am Bestimmungsort oder in dessen Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB). Dann ist der Rücktritt ohne Entschädigung möglich und gezahlte Beträge sind zurückzuerstatten.
Reicht eine allgemeine Verunsicherung aus?
Nein. Es müssen konkrete, erhebliche Umstände am Zielort vorliegen, nicht nur ein allgemeines Unbehagen oder eine entfernte Gefahr. Offizielle Reisewarnungen und die tatsächliche Lage am Ort sind wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung.
Was gilt bei reinen Individualbuchungen?
Das besondere Rücktrittsrecht gilt für Pauschalreisen. Bei einzeln gebuchten Leistungen richten sich die Storno- und Erstattungsregeln nach den jeweiligen Verträgen und Anbieterbedingungen. Hier ist der Schutz oft schwächer; prüfe die Storno- und Umbuchungsbedingungen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.