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Reiseänderung vor Abreise – Preiserhöhung und Programmänderung

Vor Abreise darf ein Reiseveranstalter den Preis nur unter engen Voraussetzungen erhöhen, und wesentliche Änderungen des Reisevertrags muss er dir mitteilen. Bei einer erheblichen Preiserhöhung oder Leistungsänderung hast du das Recht, kostenfrei zurückzutreten oder eine gleichwertige Ersatzreise zu verlangen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Eine Preiserhöhung ist nur bis 20 Tage vor Reisebeginn und nur aus bestimmten Gründen (z. B. gestiegene Beförderungskosten) zulässig und muss klar begründet sein (§ 651f BGB). Übersteigt sie 8 % des Reisepreises, kannst du ablehnen.
Bei einer erheblichen Änderung wesentlicher Reiseleistungen oder einer Preiserhöhung über 8 % kannst du kostenfrei zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen. Sinkt der Reisewert, kann auch eine Minderung in Betracht kommen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Änderung prüfen

    Worum geht es – Preiserhöhung oder Leistungsänderung? Prüfe Zeitpunkt, Höhe und Begründung.

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    2. Frist und Grenze beachten

    Preiserhöhungen sind nur bis 20 Tage vorher und aus bestimmten Gründen zulässig; über 8 % darfst du ablehnen.

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    3. Wahl treffen

    Bei erheblicher Änderung: kostenfreier Rücktritt oder gleichwertige Ersatzreise. Teile deine Entscheidung fristgerecht mit.

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    4. Erstattung sichern

    Bei Rücktritt verlange die Erstattung bereits gezahlter Beträge ohne Stornogebühr.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Veranstalter den Preis vor der Reise erhöhen?

Nur unter engen Voraussetzungen: bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn, aus bestimmten Gründen (etwa gestiegene Beförderungs- oder Steuerkosten) und mit klarer Begründung (§ 651f BGB). Eine willkürliche Erhöhung ist unzulässig.

Ab wann kann ich kostenfrei zurücktreten?

Bei einer Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung wesentlicher Reiseleistungen. Dann kannst du kostenfrei zurücktreten oder eine angebotene gleichwertige Ersatzreise annehmen.

Bekomme ich bei Rücktritt mein Geld zurück?

Ja. Trittst du wegen einer erheblichen Änderung oder zulässigen Ablehnung der Preiserhöhung zurück, sind bereits gezahlte Beträge ohne Stornogebühr zu erstatten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.