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Reha vor Rente – Wiedereingliederung statt Frührente

Im Sozialrecht gilt der Grundsatz 'Reha vor Rente': Bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, soll geprüft werden, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Das soll Betroffenen den Verbleib im Arbeitsleben ermöglichen.

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Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor der Rente wegen Erwerbsminderung (§ 9 SGB VI). Die Rentenversicherung prüft daher zunächst, ob Reha-Leistungen die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen können.
Dazu gehören medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa Umschulungen. Ein Reha-Antrag kann unter Umständen in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht gebessert werden kann.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Reha beantragen

    Stelle bei Bedarf einen Antrag auf medizinische oder berufliche Reha.

  2. 2

    2. Mitwirken

    Nimm an Reha-Maßnahmen teil und arbeite an der Wiedereingliederung mit.

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    3. Ergebnis bewerten

    Kläre, ob die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden konnte.

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    4. Rente prüfen

    Ist das nicht der Fall, kann eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was bedeutet 'Reha vor Rente'?

Der Grundsatz, dass Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) Vorrang vor einer Erwerbsminderungsrente haben (§ 9 SGB VI). Bevor eine Rente gewährt wird, prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Reha erhalten oder wiederhergestellt werden kann.

Muss ich an einer Reha teilnehmen?

Wird eine zumutbare Reha angeboten, solltest du mitwirken. Verweigerst du die Mitwirkung ohne wichtigen Grund, kann das Leistungen gefährden. Die Reha soll dir helfen, im Arbeitsleben zu bleiben, was meist günstiger ist als eine Frührente.

Was passiert, wenn die Reha nicht hilft?

Lässt sich die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen, kann eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung in Betracht kommen. Ein Reha-Antrag kann in bestimmten Fällen als Rentenantrag gelten. Lass dich zu den nächsten Schritten beraten.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.