Reha vor Rente – Wiedereingliederung statt Frührente
Im Sozialrecht gilt der Grundsatz 'Reha vor Rente': Bevor eine Erwerbsminderungsrente gewährt wird, soll geprüft werden, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Das soll Betroffenen den Verbleib im Arbeitsleben ermöglichen.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Behörden-Schreiben erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Reha beantragen
Stelle bei Bedarf einen Antrag auf medizinische oder berufliche Reha.
- 2
2. Mitwirken
Nimm an Reha-Maßnahmen teil und arbeite an der Wiedereingliederung mit.
- 3
3. Ergebnis bewerten
Kläre, ob die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden konnte.
- 4
4. Rente prüfen
Ist das nicht der Fall, kann eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommen.
Daran erkennst du die Masche
- An einer zumutbaren Reha wird ohne wichtigen Grund nicht mitgewirkt.
- Der Zusammenhang zwischen Reha und Rente wird übersehen.
- Fristen für Anträge oder Widersprüche verstreichen.
Häufige Fragen
Was bedeutet 'Reha vor Rente'?
Der Grundsatz, dass Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) Vorrang vor einer Erwerbsminderungsrente haben (§ 9 SGB VI). Bevor eine Rente gewährt wird, prüft die Rentenversicherung, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Reha erhalten oder wiederhergestellt werden kann.
Muss ich an einer Reha teilnehmen?
Wird eine zumutbare Reha angeboten, solltest du mitwirken. Verweigerst du die Mitwirkung ohne wichtigen Grund, kann das Leistungen gefährden. Die Reha soll dir helfen, im Arbeitsleben zu bleiben, was meist günstiger ist als eine Frührente.
Was passiert, wenn die Reha nicht hilft?
Lässt sich die Erwerbsfähigkeit nicht wiederherstellen, kann eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung in Betracht kommen. Ein Reha-Antrag kann in bestimmten Fällen als Rentenantrag gelten. Lass dich zu den nächsten Schritten beraten.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.