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Regenwasser vom Nachbargrundstück – Ableitung und Schäden

Niederschlagswasser muss grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück bewältigt werden. Leitet der Nachbar Regen- oder Dachwasser gezielt auf dein Grundstück oder verändert er den natürlichen Wasserablauf zu deinem Nachteil, kannst du dich wehren – von der Beseitigung bis zum Schadensersatz.

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Der natürliche Ablauf von Niederschlagswasser darf nicht künstlich zum Nachteil des Nachbarn verändert werden. Wer Wasser gezielt herüberleitet oder den Abfluss verschärft, kann zur Beseitigung verpflichtet sein (§ 1004 BGB; Landeswasser-/Nachbarrecht).
Entsteht durch die unzulässige Wasserableitung ein Schaden an deinem Eigentum, kommen Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz in Betracht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ursache dokumentieren

    Halte fest, woher das Wasser kommt (Dachrinne, Gefälle, Versiegelung) und welche Schäden entstehen (Fotos bei Regen).

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    2. Nachbarn ansprechen

    Schildere das Problem und bitte um Abhilfe (Umleitung, Versickerung auf eigenem Grund).

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    3. Beseitigung verlangen

    Hilft das nicht, fordere schriftlich die Beseitigung der unzulässigen Wasserableitung und Unterlassung.

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    4. Schaden geltend machen

    Bei eingetretenem Schaden mach Schadensersatz geltend und sichere Belege (Gutachten, Reparaturkosten).

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf der Nachbar Regenwasser auf mein Grundstück leiten?

Nein, nicht gezielt. Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu bewältigen. Wer Wasser künstlich herüberleitet oder den natürlichen Abfluss zu deinem Nachteil verändert, kann zur Beseitigung verpflichtet sein (§ 1004 BGB; Landesrecht).

Was kann ich bei einem Wasserschaden verlangen?

Beseitigung der Ursache, Unterlassung und – bei eingetretenem Schaden – Schadensersatz. Dokumentiere die Wasserführung und die Schäden, am besten mit Fotos bei Regen und gegebenenfalls einem Gutachten.

Muss ich natürlich abfließendes Wasser dulden?

Den natürlichen Ablauf von Wasser musst du in gewissem Umfang hinnehmen. Unzulässig ist erst die künstliche Veränderung zu deinem Nachteil – etwa gezielte Ableitung oder eine erhebliche Verschärfung des Abflusses durch Baumaßnahmen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.