Regenwasser vom Nachbargrundstück – Ableitung und Schäden
Niederschlagswasser muss grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück bewältigt werden. Leitet der Nachbar Regen- oder Dachwasser gezielt auf dein Grundstück oder verändert er den natürlichen Wasserablauf zu deinem Nachteil, kannst du dich wehren – von der Beseitigung bis zum Schadensersatz.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ursache dokumentieren
Halte fest, woher das Wasser kommt (Dachrinne, Gefälle, Versiegelung) und welche Schäden entstehen (Fotos bei Regen).
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2. Nachbarn ansprechen
Schildere das Problem und bitte um Abhilfe (Umleitung, Versickerung auf eigenem Grund).
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3. Beseitigung verlangen
Hilft das nicht, fordere schriftlich die Beseitigung der unzulässigen Wasserableitung und Unterlassung.
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4. Schaden geltend machen
Bei eingetretenem Schaden mach Schadensersatz geltend und sichere Belege (Gutachten, Reparaturkosten).
Daran erkennst du die Masche
- Die Dachrinne des Nachbarn entwässert gezielt auf dein Grundstück.
- Durch Versiegelung läuft deutlich mehr Wasser zu dir herüber.
- An Mauern oder im Keller entstehen Feuchtigkeitsschäden.
Häufige Fragen
Darf der Nachbar Regenwasser auf mein Grundstück leiten?
Nein, nicht gezielt. Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu bewältigen. Wer Wasser künstlich herüberleitet oder den natürlichen Abfluss zu deinem Nachteil verändert, kann zur Beseitigung verpflichtet sein (§ 1004 BGB; Landesrecht).
Was kann ich bei einem Wasserschaden verlangen?
Beseitigung der Ursache, Unterlassung und – bei eingetretenem Schaden – Schadensersatz. Dokumentiere die Wasserführung und die Schäden, am besten mit Fotos bei Regen und gegebenenfalls einem Gutachten.
Muss ich natürlich abfließendes Wasser dulden?
Den natürlichen Ablauf von Wasser musst du in gewissem Umfang hinnehmen. Unzulässig ist erst die künstliche Veränderung zu deinem Nachteil – etwa gezielte Ableitung oder eine erhebliche Verschärfung des Abflusses durch Baumaßnahmen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.