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Rechtsschutzversicherung – Wartezeit und Deckung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten eines Rechtsstreits – aber nicht von Anfang an für alles. Für viele Bereiche gelten Wartezeiten. Entscheidend ist außerdem, wann der Versicherungsfall eingetreten ist und ob er in den versicherten Zeitraum fällt.

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Viele Rechtsschutzbausteine sehen Wartezeiten vor (häufig drei Monate), etwa im Arbeits-, Wohnungs- oder Vertragsrecht. Erst nach Ablauf besteht für neue Streitigkeiten Schutz.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Liegt der auslösende Verstoß nach Beginn des Schutzes und nach Ablauf der Wartezeit, hast du Anspruch auf eine Deckungszusage. Lehnt der Versicherer ab, lohnt eine Prüfung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Police prüfen

    Sieh nach, welche Bausteine versichert sind und welche Wartezeiten gelten.

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    2. Versicherungsfall datieren

    Bestimme, wann der auslösende Verstoß eingetreten ist.

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    3. Deckung anfragen

    Stelle eine Deckungsanfrage und schildere den Fall vollständig.

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    4. Bei Ablehnung handeln

    Lass eine Ablehnung prüfen; ein Stichentscheid kann möglich sein.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Was ist eine Wartezeit beim Rechtsschutz?

Ein Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Bereiche noch kein Schutz besteht – häufig drei Monate. Damit sollen Versicherungen vermieden werden, die erst bei bereits absehbarem Streit abgeschlossen werden. Manche Bereiche, etwa Verkehr, haben oft keine Wartezeit.

Wann gilt der Versicherungsfall als eingetreten?

In der Regel mit dem Verstoß, der den Streit auslöst – also dem Zeitpunkt, an dem eine Seite gegen Rechtspflichten verstoßen haben soll. Liegt dieser Zeitpunkt vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, besteht meist kein Schutz.

Was kann ich tun, wenn die Deckung abgelehnt wird?

Lass die Ablehnung anhand der Bedingungen und der Datierung des Versicherungsfalls prüfen. Bei Streit über die Erfolgsaussichten sehen viele Verträge einen Stichentscheid durch einen Anwalt vor. Eine begründete Ablehnung lässt sich oft hinterfragen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.