Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckung? Wehr dich
Du brauchst die Deckungszusage deiner Rechtsschutzversicherung – aber sie lehnt ab, oft mit der Begründung 'keine hinreichende Erfolgsaussicht' oder 'mutwillig'? Das ist nicht das letzte Wort. Du hast Möglichkeiten, die Ablehnung überprüfen zu lassen.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ablehnung lesen
Warum wird abgelehnt – Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit, Wartezeit, ausgeschlossener Bereich? Das bestimmt den Weg.
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2. Stichentscheid anstoßen
Bei 'keine Erfolgsaussicht/mutwillig' bitte deinen Anwalt um eine begründete Stellungnahme (Stichentscheid, § 128 VVG).
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3. Schriftlich widersprechen
Widersprich der Ablehnung und fordere die Deckungszusage mit Frist.
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4. Ombudsmann/Beratung
Hilft das nicht, schalte den Versicherungsombudsmann ein oder hole rechtlichen Rat.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn die Rechtsschutzversicherung 'keine Erfolgsaussicht' sagt?
Du kannst einen Stichentscheid verlangen (§ 128 VVG): Dein Anwalt gibt eine begründete Stellungnahme zur Erfolgsaussicht ab, die den Versicherer bindet – es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage ab. Alternativ oder zusätzlich hilft der Versicherungsombudsmann.
Kostet mich der Stichentscheid etwas?
Die Kosten des Stichentscheids trägt in der Regel der Versicherer. Genau hierfür ist das Verfahren gedacht: Es soll dir ermöglichen, eine Ablehnung wegen angeblich fehlender Erfolgsaussicht unabhängig überprüfen zu lassen, ohne selbst das Kostenrisiko zu tragen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.