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Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckung? Wehr dich

Du brauchst die Deckungszusage deiner Rechtsschutzversicherung – aber sie lehnt ab, oft mit der Begründung 'keine hinreichende Erfolgsaussicht' oder 'mutwillig'? Das ist nicht das letzte Wort. Du hast Möglichkeiten, die Ablehnung überprüfen zu lassen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Deckung einfordern

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Verweigert der Versicherer die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit, kannst du einen 'Stichentscheid' verlangen: Dein Anwalt gibt eine begründete Stellungnahme ab, die für den Versicherer bindend ist – außer sie weicht offenbar erheblich von der Sach-/Rechtslage ab (§ 128 VVG).
Zusätzlich gibt es den kostenlosen Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle. Prüfe außerdem, ob der Streit überhaupt vom Leistungsumfang/Wartezeiten erfasst ist.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ablehnung lesen

    Warum wird abgelehnt – Erfolgsaussicht, Mutwilligkeit, Wartezeit, ausgeschlossener Bereich? Das bestimmt den Weg.

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    2. Stichentscheid anstoßen

    Bei 'keine Erfolgsaussicht/mutwillig' bitte deinen Anwalt um eine begründete Stellungnahme (Stichentscheid, § 128 VVG).

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    3. Schriftlich widersprechen

    Widersprich der Ablehnung und fordere die Deckungszusage mit Frist.

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    4. Ombudsmann/Beratung

    Hilft das nicht, schalte den Versicherungsombudsmann ein oder hole rechtlichen Rat.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn die Rechtsschutzversicherung 'keine Erfolgsaussicht' sagt?

Du kannst einen Stichentscheid verlangen (§ 128 VVG): Dein Anwalt gibt eine begründete Stellungnahme zur Erfolgsaussicht ab, die den Versicherer bindet – es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage ab. Alternativ oder zusätzlich hilft der Versicherungsombudsmann.

Kostet mich der Stichentscheid etwas?

Die Kosten des Stichentscheids trägt in der Regel der Versicherer. Genau hierfür ist das Verfahren gedacht: Es soll dir ermöglichen, eine Ablehnung wegen angeblich fehlender Erfolgsaussicht unabhängig überprüfen zu lassen, ohne selbst das Kostenrisiko zu tragen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.