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Rechtliche Betreuung – wann sie nötig ist und wie du mitredest

Wenn jemand seine Angelegenheiten krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr selbst regeln kann, kann das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Seit der Reform steht dabei die Selbstbestimmung im Mittelpunkt – und es gibt klare Grenzen.

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Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, soweit sie erforderlich ist (§ 1814 BGB) – und nur für die Aufgabenbereiche, die der Betroffene wirklich nicht selbst besorgen kann. Vorrangig sind andere Hilfen und eine bestehende Vorsorgevollmacht.
Die Wünsche des Betreuten sind maßgeblich; der Betreuer muss sie beachten und die Selbstbestimmung fördern. Du kannst eine Wunschperson als Betreuer vorschlagen und gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts Rechtsmittel einlegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Alternativen prüfen

    Reicht eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfe? Dann ist keine Betreuung nötig.

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    2. Aufgabenkreise begrenzen

    Eine Betreuung darf nur die wirklich erforderlichen Bereiche umfassen – achte darauf.

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    3. Wunschbetreuer benennen

    Du kannst eine Vertrauensperson als Betreuer vorschlagen; das Gericht soll dem folgen, wenn es dem Wohl dient.

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    4. Rechtsmittel nutzen

    Gegen die Bestellung oder die Auswahl des Betreuers kannst du Beschwerde einlegen.

Häufige Fragen

Wann wird eine rechtliche Betreuung angeordnet?

Nur, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann und keine vorrangigen Hilfen (z. B. eine Vorsorgevollmacht) ausreichen (§ 1814 BGB). Sie wird auf die erforderlichen Aufgabenbereiche beschränkt.

Kann ich beeinflussen, wer mein Betreuer wird?

Ja. Du kannst eine Wunschperson vorschlagen, und das Betreuungsgericht soll diesem Wunsch folgen, sofern es deinem Wohl nicht zuwiderläuft. Deine Wünsche sind auch während der Betreuung maßgeblich. Gegen die Bestellung oder die Person des Betreuers kannst du Beschwerde einlegen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.