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Alte oder falsche Treffer über dich bei Google? Recht auf Vergessenwerden

Wer deinen Namen googelt, findet alte, längst überholte oder sogar falsche Einträge über dich? Du hast ein Recht darauf, dass solche Treffer unter bestimmten Voraussetzungen aus den Suchergebnissen verschwinden – das 'Recht auf Vergessenwerden'.

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Löschung beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nach Art. 17 DSGVO kannst du die Löschung bzw. Auslistung verlangen, wenn die Daten nicht mehr erforderlich, überholt oder unrechtmäßig sind. Suchmaschinen bieten dafür eigene Antragsformulare an.
Es findet eine Abwägung statt: Dein Persönlichkeitsrecht gegen das öffentliche Informationsinteresse. Bei rein privaten, überholten Informationen überwiegt oft dein Interesse; bei aktuellen Vorgängen von öffentlichem Interesse eher nicht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Treffer dokumentieren

    Sichere die konkreten Such-URLs und Inhalte (Screenshots), die dich belasten.

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    2. Auslistung beantragen

    Stelle bei der Suchmaschine einen Auslistungs-/Löschantrag (eigene Formulare) und begründe, warum die Treffer entfernt werden sollen.

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    3. Quelle ansprechen

    Bei unwahren Inhalten kannst du zusätzlich von der Quell-Website Löschung/Berichtigung verlangen.

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    4. Beschwerde-Recht

    Lehnt die Suchmaschine ab und hältst du das für falsch, kannst du dich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO).

Häufige Fragen

Kann ich verlangen, dass Google Einträge über mich löscht?

Du kannst die Auslistung aus den Suchergebnissen verlangen (Recht auf Vergessenwerden, Art. 17 DSGVO), wenn die Informationen überholt, unnötig oder unrechtmäßig sind. Es erfolgt eine Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse – bei privaten, veralteten Inhalten überwiegt oft dein Recht.

Wird damit die Quelle selbst gelöscht?

Nicht unbedingt. Die Auslistung entfernt den Treffer aus den Suchergebnissen zu deinem Namen, der ursprüngliche Beitrag bleibt aber online. Gegen unwahre Inhalte solltest du zusätzlich direkt bei der Quell-Website Löschung oder Berichtigung verlangen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.