Raucherpause – habe ich darauf einen Anspruch?
Zwischendurch eine rauchen – zählt das als Arbeitszeit, und muss der Chef das erlauben? Beim Thema Raucherpause gibt es viele Missverständnisse. Tatsächlich gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Regelung prüfen
Gibt es im Betrieb eine Regelung zu Raucherpausen (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung)?
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2. Arbeitszeit beachten
Ohne anderslautende Regelung zählt die Raucherpause nicht als Arbeitszeit.
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3. Nicht übertreiben
Häufiges, langes Fernbleiben ohne Erlaubnis kann abgemahnt werden.
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4. Gleichbehandlung
Werden Pausen gewährt, sollten die Regeln für alle gleich gelten.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Raucherpause?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine eigene (bezahlte) Raucherpause gibt es nicht. Du hast Anspruch auf die gesetzlichen Ruhepausen, aber nicht auf zusätzliche Pausen zum Rauchen. Ob und wie Raucherpausen möglich sind, hängt von den betrieblichen Regelungen und der Duldung durch den Arbeitgeber ab.
Zählt die Raucherpause als Arbeitszeit?
Grundsätzlich nicht: Verlässt du für eine Zigarette deinen Arbeitsplatz, ist das in der Regel keine Arbeitszeit – es sei denn, im Betrieb ist ausdrücklich etwas anderes geregelt oder geübt. Manche Arbeitgeber verlangen das Aus- und Einstempeln. Wer ohne Erlaubnis häufig und lange fehlt, riskiert eine Abmahnung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.