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Raucherpause – habe ich darauf einen Anspruch?

Zwischendurch eine rauchen – zählt das als Arbeitszeit, und muss der Chef das erlauben? Beim Thema Raucherpause gibt es viele Missverständnisse. Tatsächlich gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch.

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Einen gesetzlichen Anspruch auf eine zusätzliche (bezahlte) Raucherpause gibt es nicht. Verlässt du für eine Zigarette deinen Arbeitsplatz, zählt diese Zeit grundsätzlich nicht als Arbeitszeit – es sei denn, der Arbeitgeber duldet oder regelt das ausdrücklich anders.
Der Arbeitgeber kann Raucherpausen regeln, einschränken oder verlangen, dass du dich aus- und wieder einstempelst. Eine bislang geduldete Praxis kann er ändern. Wer ohne Erlaubnis häufig und lange den Arbeitsplatz verlässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Regelung prüfen

    Gibt es im Betrieb eine Regelung zu Raucherpausen (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung)?

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    2. Arbeitszeit beachten

    Ohne anderslautende Regelung zählt die Raucherpause nicht als Arbeitszeit.

  3. 3

    3. Nicht übertreiben

    Häufiges, langes Fernbleiben ohne Erlaubnis kann abgemahnt werden.

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    4. Gleichbehandlung

    Werden Pausen gewährt, sollten die Regeln für alle gleich gelten.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Raucherpause?

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine eigene (bezahlte) Raucherpause gibt es nicht. Du hast Anspruch auf die gesetzlichen Ruhepausen, aber nicht auf zusätzliche Pausen zum Rauchen. Ob und wie Raucherpausen möglich sind, hängt von den betrieblichen Regelungen und der Duldung durch den Arbeitgeber ab.

Zählt die Raucherpause als Arbeitszeit?

Grundsätzlich nicht: Verlässt du für eine Zigarette deinen Arbeitsplatz, ist das in der Regel keine Arbeitszeit – es sei denn, im Betrieb ist ausdrücklich etwas anderes geregelt oder geübt. Manche Arbeitgeber verlangen das Aus- und Einstempeln. Wer ohne Erlaubnis häufig und lange fehlt, riskiert eine Abmahnung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.