Rauchen in der Mietwohnung – erlaubt, aber mit Grenzen
Rauchen in den eigenen vier Wänden ist grundsätzlich erlaubt – auch in der Mietwohnung. Trotzdem gibt es Grenzen: bei übermäßiger Verschmutzung beim Auszug und bei der Rücksicht auf Nachbarn, etwa beim Rauchen auf dem Balkon.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Vertrag prüfen
Gibt es eine Klausel zum Rauchen? Pauschale Totalverbote sind oft unwirksam.
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2. Schäden vermeiden
Lüften und renovieren beim Auszug, damit keine über die Abnutzung hinausgehenden Spuren bleiben.
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3. Rücksicht auf dem Balkon
Beim Rauchen im Freien Nachbarn nicht erheblich belästigen – sonst drohen Beschränkungen.
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4. Streit sachlich klären
Beziehe dich auf den vertragsgemäßen Gebrauch und die BGH-Rechtsprechung.
Häufige Fragen
Darf ich in meiner Mietwohnung rauchen?
Ja. Nach der Rechtsprechung des BGH gehört Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Allein deswegen kann dir nicht gekündigt werden, und ein pauschales Rauchverbot im Mietvertrag ist nur eingeschränkt wirksam. Grenzen ergeben sich aber bei übermäßigen Schäden und der Rücksicht auf Nachbarn.
Muss ich beim Auszug für Rauchspuren zahlen?
Nur, wenn die Spuren über die normale Abnutzung hinausgehen – etwa stark vergilbte Wände, die sich nur mit besonderem Aufwand (Spezialanstrich) beseitigen lassen. Lässt sich alles mit üblichen Schönheitsreparaturen beheben, ist es vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt und kein gesonderter Schadenersatz fällig.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.