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Kreditrate aussetzen – Stundung bei Zahlungsproblemen

Wer durch Jobverlust, Krankheit oder andere Umstände vorübergehend die Kreditrate nicht stemmen kann, sollte früh aktiv werden. Banken bieten oft Lösungen wie eine Stundung oder Tilgungspause an. Wichtig ist, das Gespräch zu suchen, bevor Zahlungen ausfallen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Banken können einer vorübergehenden Aussetzung oder Anpassung der Raten zustimmen – etwa durch Stundung, Tilgungspause oder verlängerte Laufzeit. Ein Anspruch darauf besteht meist nicht, oft aber Verhandlungsspielraum.
Wer frühzeitig auf die Bank zugeht, vermeidet Mahnkosten, eine Kündigung des Kredits und negative SCHUFA-Einträge. Eine einvernehmliche Lösung ist für beide Seiten besser als ein Zahlungsausfall.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Lage offenlegen

    Schildere der Bank frühzeitig und ehrlich deine vorübergehende Zahlungsschwierigkeit.

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    2. Lösung vorschlagen

    Schlage Stundung, Tilgungspause oder eine niedrigere Rate vor.

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    3. Schriftlich vereinbaren

    Lass die Vereinbarung schriftlich bestätigen, inklusive Folgen für Zinsen und Laufzeit.

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    4. Beratung nutzen

    Bei dauerhafter Überlastung suche eine Schuldnerberatung auf.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Kann ich meine Kreditrate aussetzen?

Mit Zustimmung der Bank ja. Möglich sind etwa eine Stundung, eine Tilgungspause oder eine vorübergehend niedrigere Rate. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es meist nicht, aber Banken sind oft gesprächsbereit, wenn du frühzeitig auf sie zugehst.

Was kostet eine Stundung?

Während der Stundung laufen in der Regel Zinsen weiter, sodass sich die Gesamtkosten und oft die Laufzeit erhöhen. Lass dir die finanziellen Folgen genau aufzeigen und schriftlich bestätigen, bevor du einer Aussetzung zustimmst.

Was, wenn ich dauerhaft nicht zahlen kann?

Dann reicht eine kurze Aussetzung nicht. Wende dich an eine anerkannte Schuldnerberatung, die mit dir und den Gläubigern nach Lösungen sucht. Frühes Handeln verhindert Kündigung, Vollstreckung und eine Verschärfung der Lage.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.