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Ratenkredit vorzeitig ablösen – Vorfälligkeitsentschädigung begrenzen

Einen Verbraucher-Ratenkredit kannst du jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – aber nur begrenzt. Das Gesetz deckelt diese Entschädigung, und bei Fehlern in den Pflichtangaben kann sie ganz entfallen.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei einem Verbraucherdarlehen darfst du jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt – höchstens 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe (bzw. 0,5 % bei kurzer Restlaufzeit) und nie mehr als die Restzinsen (§ 502 BGB).
Fehlen im Vertrag bestimmte Pflichtangaben (z. B. zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder zur Laufzeit), kann der Anspruch der Bank ganz entfallen. Eine Prüfung lohnt sich.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ablösesumme anfordern

    Lass dir von der Bank die aktuelle Restschuld und die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung mitteilen.

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    2. Deckel prüfen

    Kontrolliere, ob die Entschädigung die gesetzlichen Grenzen (1 % bzw. 0,5 %) einhält und nicht die Restzinsen übersteigt.

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    3. Pflichtangaben prüfen

    Lass prüfen, ob die Pflichtangaben im Vertrag vollständig sind – fehlen sie, kann die Entschädigung entfallen.

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    4. Ablösen oder umschulden

    Zahle vorzeitig zurück oder löse mit einem günstigeren Kredit ab. Widersprich einer überhöhten Entschädigung schriftlich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf ich einen Ratenkredit jederzeit ablösen?

Ja. Bei einem Verbraucherdarlehen kannst du jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bank darf dafür eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Höchstens 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe, bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr höchstens 0,5 % – und nie mehr als die noch ausstehenden Zinsen (§ 502 BGB). Überzogene Forderungen musst du nicht akzeptieren.

Kann die Entschädigung ganz entfallen?

Ja. Fehlen im Vertrag bestimmte gesetzliche Pflichtangaben – etwa zur Laufzeit oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung – kann der Anspruch der Bank entfallen. Lass den Vertrag im Zweifel prüfen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.