Räumungsfrist beantragen und verlängern – mehr Zeit nach Räumungsurteil
Nach einem Räumungsurteil musst du nicht zwingend sofort raus: Das Gericht kann dir eine Räumungsfrist gewähren, damit du Zeit hast, Ersatzwohnraum zu finden. Ist die Frist zu knapp, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Räumungsfrist beantragen
Beantrage – am besten schon im Räumungsverfahren – die Bewilligung einer Räumungsfrist und begründe deinen Bedarf.
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2. Wohnungssuche dokumentieren
Sammle Nachweise deiner Bemühungen (Anfragen, Absagen, Wohnungsamt). Das ist für eine Verlängerung entscheidend.
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3. Verlängerung rechtzeitig stellen
Reicht die Frist nicht, beantrage die Verlängerung vor Ablauf und lege deine Bemühungen sowie Härtegründe dar.
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4. Hilfen einschalten
Wende dich frühzeitig ans Wohnungsamt/Sozialamt und an die Wohnungsnotfallhilfe, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Daran erkennst du die Masche
- Der Gerichtsvollzieher kündigt einen Räumungstermin an, du hast keine Bleibe.
- Du hast keinerlei Nachweise deiner Wohnungssuche gesammelt.
- Die Frist läuft bald ab und du hast noch keinen Verlängerungsantrag gestellt.
Häufige Fragen
Wie lange ist eine Räumungsfrist?
Das entscheidet das Gericht nach den Umständen – oft einige Wochen bis Monate. Maßgeblich sind deine Lage, die Wohnungssituation und die Interessen des Vermieters (§ 721 ZPO).
Kann ich die Frist verlängern lassen?
Ja, unter Voraussetzungen. Du musst den Antrag rechtzeitig vor Fristablauf stellen und nachweisen, dass du dich ernsthaft um Ersatzwohnraum bemüht hast. Die Gesamtdauer ist begrenzt.
Was, wenn ich gar keine Wohnung finde?
Wende dich dringend an Sozialamt, Wohnungsamt und Wohnungsnotfallhilfe. Bei drohender Obdachlosigkeit gibt es Notunterbringung; eine unbegrenzte Verlängerung der Räumungsfrist gibt es aber nicht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.