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Räumungsfrist beantragen und verlängern – mehr Zeit nach Räumungsurteil

Nach einem Räumungsurteil musst du nicht zwingend sofort raus: Das Gericht kann dir eine Räumungsfrist gewähren, damit du Zeit hast, Ersatzwohnraum zu finden. Ist die Frist zu knapp, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

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Das Gericht kann dir auf Antrag eine angemessene Räumungsfrist bewilligen (§ 721 ZPO). Sie soll dir Zeit für die Wohnungssuche geben und Härten abfedern.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn du dich nachweislich um Ersatzwohnraum bemüht hast und besondere Gründe vorliegen. Den Antrag musst du rechtzeitig vor Fristablauf stellen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Räumungsfrist beantragen

    Beantrage – am besten schon im Räumungsverfahren – die Bewilligung einer Räumungsfrist und begründe deinen Bedarf.

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    2. Wohnungssuche dokumentieren

    Sammle Nachweise deiner Bemühungen (Anfragen, Absagen, Wohnungsamt). Das ist für eine Verlängerung entscheidend.

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    3. Verlängerung rechtzeitig stellen

    Reicht die Frist nicht, beantrage die Verlängerung vor Ablauf und lege deine Bemühungen sowie Härtegründe dar.

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    4. Hilfen einschalten

    Wende dich frühzeitig ans Wohnungsamt/Sozialamt und an die Wohnungsnotfallhilfe, um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange ist eine Räumungsfrist?

Das entscheidet das Gericht nach den Umständen – oft einige Wochen bis Monate. Maßgeblich sind deine Lage, die Wohnungssituation und die Interessen des Vermieters (§ 721 ZPO).

Kann ich die Frist verlängern lassen?

Ja, unter Voraussetzungen. Du musst den Antrag rechtzeitig vor Fristablauf stellen und nachweisen, dass du dich ernsthaft um Ersatzwohnraum bemüht hast. Die Gesamtdauer ist begrenzt.

Was, wenn ich gar keine Wohnung finde?

Wende dich dringend an Sozialamt, Wohnungsamt und Wohnungsnotfallhilfe. Bei drohender Obdachlosigkeit gibt es Notunterbringung; eine unbegrenzte Verlängerung der Räumungsfrist gibt es aber nicht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.