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Punkte in Flensburg – wann sie verfallen und wie du sie abbaust

Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister in Flensburg mit Punkten erfasst. Ab acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Punkte werden aber nach festen Fristen getilgt, und mit einem Fahreignungsseminar kannst du in begrenztem Umfang freiwillig Punkte abbauen.

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Die Fahrerlaubnis wird bei acht Punkten entzogen. Punkte werden je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren getilgt; jeder Verstoß hat seine eigene Tilgungsfrist (§ 4 StVG).
Bei ein bis fünf Punkten kannst du durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen – höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es eine Verwarnung.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Punktestand abfragen

    Frage deinen aktuellen Punktestand kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab, um den Überblick zu behalten.

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    2. Tilgungsfristen prüfen

    Schau, wann einzelne Eintragungen getilgt werden. Jeder Verstoß tilgt für sich nach seiner eigenen Frist.

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    3. Seminar nutzen

    Bei ein bis fünf Punkten kann ein Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen – aber nur einmal in fünf Jahren.

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    4. Verstöße vermeiden

    Der wirksamste Schutz ist, neue Verstöße zu vermeiden, damit die alten in Ruhe tilgen können.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Ab wie vielen Punkten ist der Führerschein weg?

Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei vier bis fünf Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar (§ 4 StVG).

Wann werden Punkte gelöscht?

Je nach Schwere des Verstoßes nach 2,5, 5 oder 10 Jahren. Jede Eintragung hat ihre eigene Tilgungsfrist und tilgt unabhängig von den anderen. Den Stand kannst du beim KBA abfragen.

Kann ich Punkte abbauen?

Bei einem Stand von ein bis fünf Punkten kannst du durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen – höchstens einmal innerhalb von fünf Jahren. Ab sechs Punkten ist kein Abbau mehr möglich.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.