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Prüfung an der Hochschule anfechten – Bewertung und Verfahren angreifen

Prüfungsentscheidungen an Hochschulen sind überprüfbar. Du kannst Akteneinsicht nehmen, die Bewertung rügen und gegen die Entscheidung vorgehen. Erfolgsträchtig sind vor allem Verfahrensfehler (z. B. Befangenheit, falsche Aufgabenstellung, Störungen) und Bewertungsfehler, bei denen der Prüfer den Beurteilungsspielraum überschritten hat.

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Prüfer haben einen Beurteilungsspielraum, aber dieser ist nicht grenzenlos. Anfechtbar sind insbesondere Verfahrensfehler (Befangenheit, fehlerhafte Aufgaben, erhebliche Störungen) und Bewertungsfehler (z. B. eine vertretbare Lösung wird als falsch gewertet).
Du hast Anspruch auf Akteneinsicht in deine Prüfungsunterlagen und auf eine Begründung der Bewertung. Im Überdenkungsverfahren bzw. Widerspruchsverfahren müssen die Prüfer ihre Bewertung bei substantiierten Einwänden noch einmal überprüfen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Akteneinsicht nehmen

    Beantrage Einsicht in deine Klausur und die Bewertung, um die Fehler konkret zu benennen.

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    2. Einwände substantiieren

    Begründe konkret, warum eine Bewertung fehlerhaft ist (z. B. vertretbare Lösung, übersehene Argumente) oder das Verfahren mangelhaft war.

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    3. Widerspruch einlegen

    Lege fristgerecht Widerspruch ein; die Prüfer müssen ihre Bewertung dann überdenken.

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    4. Klage prüfen

    Hilft der Widerspruch nicht, kommt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht. Wegen der Feinheiten lohnt anwaltliche Hilfe.

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Häufige Fragen

Kann ich eine Prüfungsbewertung anfechten?

Ja. Auch wenn Prüfer einen Beurteilungsspielraum haben, sind Verfahrens- und Bewertungsfehler überprüfbar. Du kannst Akteneinsicht nehmen, substantiierte Einwände erheben und im Widerspruchs- bzw. Überdenkungsverfahren eine erneute Bewertung erreichen.

Welche Fehler sind erfolgversprechend?

Verfahrensfehler wie Befangenheit eines Prüfers, fehlerhafte oder unklare Aufgabenstellungen und erhebliche Störungen während der Prüfung. Bei der Bewertung etwa, wenn eine fachlich vertretbare Lösung als falsch gewertet oder ein Beurteilungsmaßstab überschritten wurde.

Wie gehe ich vor?

Zuerst Akteneinsicht nehmen, dann konkrete Einwände formulieren und fristgerecht Widerspruch einlegen. Bleibt er erfolglos, kommt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht. Wegen der prüfungsrechtlichen Feinheiten ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.