Prozesskostenhilfe – einen Prozess führen, auch ohne Geld
Wer ein Gerichtsverfahren führen muss, sich die Kosten aber nicht leisten kann, hat oft Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH). Der Staat übernimmt dann Gerichts- und Anwaltskosten – ganz oder gegen Raten. Voraussetzung sind geringe finanzielle Mittel und hinreichende Erfolgsaussichten.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Erfolgsaussichten einschätzen
PKH gibt es nur, wenn dein Anliegen hinreichende Erfolgsaussichten hat. Eine kurze rechtliche Einschätzung hilft.
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2. Formular ausfüllen
Fülle die 'Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse' aus und füge Nachweise (Einkommen, Miete, Belastungen) bei.
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3. Antrag beim Gericht stellen
Reiche den PKH-Antrag beim zuständigen Gericht ein – möglichst zusammen mit der Klage oder Verteidigung.
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4. Bewilligung abwarten
Wird PKH bewilligt, sind die Kosten gedeckt (ggf. gegen Raten). Bei Ablehnung kannst du Beschwerde einlegen.
Daran erkennst du die Masche
- Du verzichtest auf dein Recht, weil du die Kosten fürchtest – PKH kann das lösen.
- Du machst unvollständige Angaben zu Einkommen und Belastungen.
- Du meldest spätere deutliche Einkommensverbesserungen nicht.
Häufige Fragen
Wer bekommt Prozesskostenhilfe?
Wer die Kosten eines Verfahrens nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht (ganz) aufbringen kann und dessen Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist (§ 114 ZPO).
Muss ich PKH zurückzahlen?
Je nach Einkommen wird sie ohne oder mit Ratenzahlung bewilligt. Verbessert sich deine wirtschaftliche Lage innerhalb einer bestimmten Frist erheblich, kann das Gericht eine Nachzahlung anordnen.
Wie beantrage ich Prozesskostenhilfe?
Mit dem amtlichen Formular über deine wirtschaftlichen Verhältnisse plus Nachweisen, eingereicht beim zuständigen Gericht – am besten zusammen mit Klage oder Verteidigung. Bei Ablehnung ist eine Beschwerde möglich.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.