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Probearbeit – muss das bezahlt werden?

Vor der Einstellung erst mal 'zur Probe' arbeiten? Ob du dafür Geld bekommst, hängt davon ab, was du tatsächlich machst: bloß zuschauen und kennenlernen – oder richtig mitarbeiten.

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Ein reines Kennenlernen ohne Arbeitspflicht (sogenanntes Einfühlungsverhältnis/Schnuppertag) – bei dem du vor allem zuschaust und Abläufe kennenlernst – kann unbezahlt zulässig sein, weil noch kein Arbeitsverhältnis besteht.
Leistest du dagegen echte, weisungsgebundene Arbeit und wirst in den Betrieb eingegliedert, liegt ein Arbeitsverhältnis vor – dann hast du Anspruch auf Vergütung (mindestens den Mindestlohn). Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Bezeichnung 'Probearbeit'.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Tätigkeit einordnen

    Hast du nur zugeschaut/kennengelernt oder echte Arbeit geleistet?

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    2. Eingliederung prüfen

    Warst du weisungsgebunden in den Betriebsablauf eingebunden? Dann spricht viel für ein Arbeitsverhältnis.

  3. 3

    3. Stunden dokumentieren

    Halte fest, was du wann gearbeitet hast.

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    4. Vergütung fordern

    Bei echter Arbeitsleistung die Bezahlung (mind. Mindestlohn) schriftlich einfordern.

Häufige Fragen

Muss Probearbeit bezahlt werden?

Das hängt davon ab, was du tust. Ein reines Kennenlernen ohne Arbeitspflicht (Schnuppertag/Einfühlungsverhältnis) kann unbezahlt sein. Leistest du aber echte, weisungsgebundene Arbeit und wirst in den Betrieb eingegliedert, liegt ein Arbeitsverhältnis vor – dann steht dir eine Vergütung in Höhe von mindestens dem Mindestlohn zu. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit.

Bin ich bei Probearbeit unfallversichert?

In der Regel ja: Auch bei einem Schnuppertag oder einer Probearbeit besteht häufig Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn du wie eine beschäftigte Person in den Betrieb eingebunden bist. Passiert ein Unfall, solltest du ihn dem Betrieb und der Berufsgenossenschaft melden.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.