'Privatverkauf, keine Gewährleistung' – stimmt das immer?
Du hast online etwas gekauft, der Verkäufer hat 'Privatverkauf, keine Gewährleistung' angegeben – aber er verkauft offensichtlich gewerbsmäßig viele Artikel? Dann ist der Gewährleistungsausschluss oft unwirksam: Wer in Wahrheit Unternehmer ist, kann sich nicht hinter 'privat' verstecken.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Indizien sammeln
Sichere Screenshots des Verkäuferprofils: Anzahl/Zustand der Artikel, Verkaufszahlen, Bewertungen, Hinweise auf gewerbliches Handeln.
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2. Rechte einfordern
Mache gegenüber dem Verkäufer die Gewährleistung (bzw. beim Onlinekauf den Widerruf) geltend – trotz des 'Privatverkauf'-Hinweises.
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3. Frist setzen
Fordere Nacherfüllung/Erstattung schriftlich mit Frist und weise auf die tatsächlich gewerbliche Tätigkeit hin.
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4. Plattform / Käuferschutz
Nutze zusätzlich Käuferschutz/Meldewege der Plattform, falls der Verkäufer mauert.
Häufige Fragen
Gilt 'Privatverkauf, keine Gewährleistung' immer?
Nein. Der Ausschluss gilt nur bei echten Privatverkäufen. Wer in Wahrheit gewerblich handelt (viele/neue Artikel, regelmäßiger Verkauf, Powerseller), ist Unternehmer – dann sind Gewährleistung und beim Onlinekauf das Widerrufsrecht zwingend, der 'Privat'-Hinweis ist unwirksam.
Woran erkenne ich einen gewerblichen Verkäufer?
An Indizien wie einer hohen Zahl gleichartiger oder neuer Artikel, vielen Verkäufen/Bewertungen, einem 'Powerseller'-Status oder dem Verkauf typischer Wiederverkaufsware. Treffen solche Merkmale zu, kannst du dich auf Verbraucherrechte berufen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.