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'Privatverkauf, keine Gewährleistung' – stimmt das immer?

Du hast online etwas gekauft, der Verkäufer hat 'Privatverkauf, keine Gewährleistung' angegeben – aber er verkauft offensichtlich gewerbsmäßig viele Artikel? Dann ist der Gewährleistungsausschluss oft unwirksam: Wer in Wahrheit Unternehmer ist, kann sich nicht hinter 'privat' verstecken.

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Gewährleistung geltend machen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer dauerhaft und planmäßig (viele Artikel, Neuware, regelmäßiger Verkauf) verkauft, ist rechtlich Unternehmer – mit allen Pflichten: gesetzliche Gewährleistung und beim Onlinekauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein 'Privatverkauf'-Hinweis ändert daran nichts.
Indizien für gewerbliches Handeln: viele gleichartige/neue Artikel, hohe Verkaufszahlen, 'Powerseller'-Status, Verkauf als Wiederverkäufer. Dann greift der Verbraucherschutz.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Indizien sammeln

    Sichere Screenshots des Verkäuferprofils: Anzahl/Zustand der Artikel, Verkaufszahlen, Bewertungen, Hinweise auf gewerbliches Handeln.

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    2. Rechte einfordern

    Mache gegenüber dem Verkäufer die Gewährleistung (bzw. beim Onlinekauf den Widerruf) geltend – trotz des 'Privatverkauf'-Hinweises.

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    3. Frist setzen

    Fordere Nacherfüllung/Erstattung schriftlich mit Frist und weise auf die tatsächlich gewerbliche Tätigkeit hin.

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    4. Plattform / Käuferschutz

    Nutze zusätzlich Käuferschutz/Meldewege der Plattform, falls der Verkäufer mauert.

Häufige Fragen

Gilt 'Privatverkauf, keine Gewährleistung' immer?

Nein. Der Ausschluss gilt nur bei echten Privatverkäufen. Wer in Wahrheit gewerblich handelt (viele/neue Artikel, regelmäßiger Verkauf, Powerseller), ist Unternehmer – dann sind Gewährleistung und beim Onlinekauf das Widerrufsrecht zwingend, der 'Privat'-Hinweis ist unwirksam.

Woran erkenne ich einen gewerblichen Verkäufer?

An Indizien wie einer hohen Zahl gleichartiger oder neuer Artikel, vielen Verkäufen/Bewertungen, einem 'Powerseller'-Status oder dem Verkauf typischer Wiederverkaufsware. Treffen solche Merkmale zu, kannst du dich auf Verbraucherrechte berufen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.