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Knöllchen vom privaten Parkplatz – musst du das zahlen?

Auf dem Supermarkt- oder Klinikparkplatz zu lange gestanden – und jetzt kommt eine 'Vertragsstrafe', oft mit saftigen Inkasso-Aufschlägen? Ein privater Parkplatz darf zwar Regeln aufstellen, aber nicht jede Forderung ist berechtigt oder in der Höhe zulässig.

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Forderung beanstanden

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Wer auf einem privaten Parkplatz parkt, schließt mit dem Betreiber einen Nutzungsvertrag zu den Bedingungen auf dem Schild (z. B. Höchstparkdauer). Eine angemessene Vertragsstrafe kann zulässig sein – sehr hohe Beträge und pauschale Aufschläge dagegen oft nicht.
Der Betreiber muss zunächst wissen, wer gefahren ist. Als Halter musst du nicht automatisch zahlen – du bist aber gehalten, den Fahrer zu benennen, sonst kann unter Umständen eine Halterhaftung greifen (BGH).

Was du jetzt tun solltest

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    1. Schild und Forderung prüfen

    War ein klares Hinweisschild vorhanden? Welche Strafe wird verlangt, welche Aufschläge?

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    2. Höhe bewerten

    Moderate Strafen sind eher zulässig; überhöhte Beträge und unberechtigte Inkassokosten kannst du bestreiten.

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    3. Schriftlich reagieren

    Bestreite überhöhte Forderungen schriftlich; zahle allenfalls den angemessenen Grundbetrag unter Vorbehalt.

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    4. Nicht einschüchtern lassen

    Drohungen mit stetig steigenden Inkassokosten ändern nichts an der Berechtigung – bleib sachlich und fordere eine Aufschlüsselung.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Muss ich die Vertragsstrafe vom privaten Parkplatz zahlen?

Eine angemessene Vertragsstrafe kann zulässig sein, wenn ein klares Hinweisschild vorhanden war und du dagegen verstoßen hast. Überhöhte Beträge und pauschale Inkasso-Aufschläge musst du aber nicht einfach hinnehmen – die kannst du bestreiten und eine Aufschlüsselung verlangen.

Ich war nur Halter, nicht Fahrer – hafte ich?

Nicht automatisch. Der Betreiber muss grundsätzlich gegen den Fahrer vorgehen. Allerdings hat der BGH entschieden, dass ein Halter, der den Fahrer nicht benennt, unter Umständen selbst in Anspruch genommen werden kann. Reagiere also auf die Forderung und kläre, wer gefahren ist.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.