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Private Rentenversicherung kündigen oder ruhen lassen?

Eine private Rentenversicherung lässt sich kündigen, doch das ist selten die beste Lösung. Wie bei der Lebensversicherung erhältst du nur den Rückkaufswert. Bei staatlich geförderten Verträgen kommen besondere Folgen hinzu.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung wird der Rückkaufswert ausgezahlt (§ 169 VVG); Kosten mindern ihn besonders anfangs. Statt zu kündigen, kannst du den Vertrag oft beitragsfrei stellen.
Bei geförderten Verträgen (Riester, Rürup) ist eine Kündigung besonders nachteilig: Zulagen und Steuervorteile können zurückgefordert werden, und eine Auszahlung ist teils gar nicht vorgesehen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Vertragsart klären

    Prüfe, ob es sich um einen ungeförderten oder geförderten Vertrag (Riester/Rürup) handelt.

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    2. Rückkaufswert erfragen

    Lass dir den aktuellen Wert und mögliche Abzüge mitteilen.

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    3. Alternativen abwägen

    Vergleiche Kündigung mit Beitragsfreistellung oder Ruhenlassen.

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    4. Folgen prüfen

    Bei geförderten Verträgen kläre die Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Lohnt sich die Kündigung der privaten Rentenversicherung?

Oft nicht. Du bekommst nur den Rückkaufswert, der gerade in den ersten Jahren niedrig ist. Eine Beitragsfreistellung, bei der du nichts mehr einzahlst, aber die angesparte Summe erhältst, ist häufig die bessere Wahl.

Was gilt bei Riester- und Rürup-Verträgen?

Hier ist eine Kündigung besonders ungünstig. Bei Riester müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Rürup-Verträge sind in der Regel gar nicht kündbar, sondern können nur beitragsfrei gestellt werden. Prüfe die Folgen genau.

Kann ich den Vertrag ruhen lassen?

Ja, die Beitragsfreistellung ist meist möglich. Dann zahlst du keine Beiträge mehr, das angesparte Kapital bleibt aber erhalten und wird weiter verzinst. So vermeidest du die Verluste einer Kündigung und behältst spätere Optionen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.