Private Rentenversicherung kündigen oder ruhen lassen?
Eine private Rentenversicherung lässt sich kündigen, doch das ist selten die beste Lösung. Wie bei der Lebensversicherung erhältst du nur den Rückkaufswert. Bei staatlich geförderten Verträgen kommen besondere Folgen hinzu.
In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:
Brief erstellen →Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen
Was du jetzt tun solltest
- 1
1. Vertragsart klären
Prüfe, ob es sich um einen ungeförderten oder geförderten Vertrag (Riester/Rürup) handelt.
- 2
2. Rückkaufswert erfragen
Lass dir den aktuellen Wert und mögliche Abzüge mitteilen.
- 3
3. Alternativen abwägen
Vergleiche Kündigung mit Beitragsfreistellung oder Ruhenlassen.
- 4
4. Folgen prüfen
Bei geförderten Verträgen kläre die Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen.
Daran erkennst du die Masche
- Geförderte Verträge werden ohne Blick auf Rückforderungen gekündigt.
- Der Rückkaufswert liegt weit unter den Einzahlungen.
- Beitragsfreistellung als mildere Option wird nicht geprüft.
Häufige Fragen
Lohnt sich die Kündigung der privaten Rentenversicherung?
Oft nicht. Du bekommst nur den Rückkaufswert, der gerade in den ersten Jahren niedrig ist. Eine Beitragsfreistellung, bei der du nichts mehr einzahlst, aber die angesparte Summe erhältst, ist häufig die bessere Wahl.
Was gilt bei Riester- und Rürup-Verträgen?
Hier ist eine Kündigung besonders ungünstig. Bei Riester müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Rürup-Verträge sind in der Regel gar nicht kündbar, sondern können nur beitragsfrei gestellt werden. Prüfe die Folgen genau.
Kann ich den Vertrag ruhen lassen?
Ja, die Beitragsfreistellung ist meist möglich. Dann zahlst du keine Beiträge mehr, das angesparte Kapital bleibt aber erhalten und wird weiter verzinst. So vermeidest du die Verluste einer Kündigung und behältst spätere Optionen.
Jetzt handeln
Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.
Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.