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Prepaid-Karte gekündigt – Restguthaben verfällt nicht

Beim Wechsel oder bei der Kündigung einer Prepaid-Karte ist oft noch Guthaben übrig. Viele glauben, das sei dann einfach weg. Stimmt nicht: Aufgeladenes Guthaben ist dein Geld, und Klauseln, die es ersatzlos einbehalten, halten meist nicht stand.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Nicht verbrauchtes Prepaid-Guthaben ist eine Vorauszahlung – also dein Geld. Bei Vertragsende hast du grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens. AGB-Klauseln, die ein ersatzloses Verfallen vorsehen, benachteiligen dich unangemessen und sind häufig unwirksam (§ 307 BGB).
Der Anbieter darf für die Auszahlung in der Regel keine unangemessen hohe Bearbeitungsgebühr verlangen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Guthaben feststellen

    Notiere den aktuellen Guthabenstand (Screenshot/Abfrage) vor der Kündigung.

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    2. Kündigen und Auszahlung verlangen

    Kündige die Karte und fordere die Auszahlung des Restguthabens (Bankverbindung angeben).

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    3. Auf Klausel hinweisen

    Beruft sich der Anbieter auf eine Verfallklausel, weise auf deren wahrscheinliche Unwirksamkeit (§ 307 BGB) hin.

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    4. Eskalieren

    Bleibt er hart, hilft die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen

Verfällt mein Prepaid-Guthaben bei der Kündigung?

In der Regel nicht. Aufgeladenes Guthaben ist eine Vorauszahlung und damit dein Geld; bei Vertragsende kannst du die Auszahlung des Restguthabens verlangen. Klauseln, die ein ersatzloses Verfallen vorsehen, sind häufig unwirksam, weil sie dich unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB).

Darf der Anbieter eine Gebühr für die Auszahlung verlangen?

Eine unangemessen hohe Bearbeitungs- oder Auszahlungsgebühr ist in der Regel nicht zulässig – sie würde deinen Auszahlungsanspruch wieder aushöhlen. Fordere die volle Auszahlung und verweise bei Widerstand auf die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.