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Preisfehler im Online-Shop – kommt der Vertrag zustande?

Ab und zu erscheinen Artikel im Online-Shop zu einem offensichtlich falschen, viel zu niedrigen Preis. Ob du dann tatsächlich günstig kaufst, hängt davon ab, ob und wie ein Vertrag zustande kommt – und ob der Händler den Irrtum anfechten kann.

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Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Die Produktanzeige im Shop ist meist nur eine Aufforderung zur Bestellung, nicht schon das verbindliche Angebot. Der Vertrag kommt häufig erst mit der Annahme durch den Händler (z. B. Versandbestätigung) zustande. Maßgeblich sind der Ablauf und die AGB.
Selbst wenn ein Vertrag zustande kommt, kann der Händler bei einem echten Erklärungsirrtum unter Umständen anfechten (§ 119 BGB). Bei einem offensichtlichen Preisfehler ist ein Anspruch auf Lieferung zum Fehlpreis daher oft nicht durchsetzbar.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Ablauf prüfen

    Sieh nach, ob du eine bloße Eingangs- oder eine echte Auftragsbestätigung erhalten hast.

  2. 2

    2. AGB lesen

    Prüfe, wann nach den AGB der Vertrag zustande kommt.

  3. 3

    3. Realistisch einordnen

    Bei offensichtlichem Preisfehler ist die Lieferung zum Fehlpreis unwahrscheinlich.

  4. 4

    4. Erstattung sichern

    Storniert der Händler, achte auf die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Bekomme ich die Ware zum falschen niedrigen Preis?

Oft nicht. Die Anzeige im Shop ist in der Regel nur eine Einladung zur Bestellung; der Vertrag kommt meist erst mit der Annahme durch den Händler zustande. Kommt überhaupt ein Vertrag zustande, kann der Händler einen offensichtlichen Preisfehler unter Umständen anfechten.

Wann darf der Händler anfechten?

Bei einem echten Irrtum, etwa wenn sich jemand vertippt oder ein technischer Fehler einen falschen Preis erzeugt hat (§ 119 BGB). Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen. Bei einem für dich klar erkennbaren Fehlpreis ist der Vertrauensschutz gering.

Was passiert mit meiner Zahlung?

Storniert oder ficht der Händler an, muss er dir bereits gezahltes Geld vollständig erstatten. Du gehst also nicht in Vorleistung verloren. Einen Anspruch auf Lieferung gerade zum Fehlpreis hast du bei einem offensichtlichen Preisfehler aber meist nicht.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.