Preisfehler im Online-Shop – kommt der Vertrag zustande?
Ab und zu erscheinen Artikel im Online-Shop zu einem offensichtlich falschen, viel zu niedrigen Preis. Ob du dann tatsächlich günstig kaufst, hängt davon ab, ob und wie ein Vertrag zustande kommt – und ob der Händler den Irrtum anfechten kann.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Ablauf prüfen
Sieh nach, ob du eine bloße Eingangs- oder eine echte Auftragsbestätigung erhalten hast.
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2. AGB lesen
Prüfe, wann nach den AGB der Vertrag zustande kommt.
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3. Realistisch einordnen
Bei offensichtlichem Preisfehler ist die Lieferung zum Fehlpreis unwahrscheinlich.
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4. Erstattung sichern
Storniert der Händler, achte auf die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.
Daran erkennst du die Masche
- Eine reine Eingangsbestätigung wird als verbindliche Annahme verstanden.
- Auf die Lieferung eines offensichtlichen Fehlpreises wird fest gebaut.
- Bereits gezahltes Geld wird nicht zurückgefordert.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Ware zum falschen niedrigen Preis?
Oft nicht. Die Anzeige im Shop ist in der Regel nur eine Einladung zur Bestellung; der Vertrag kommt meist erst mit der Annahme durch den Händler zustande. Kommt überhaupt ein Vertrag zustande, kann der Händler einen offensichtlichen Preisfehler unter Umständen anfechten.
Wann darf der Händler anfechten?
Bei einem echten Irrtum, etwa wenn sich jemand vertippt oder ein technischer Fehler einen falschen Preis erzeugt hat (§ 119 BGB). Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen. Bei einem für dich klar erkennbaren Fehlpreis ist der Vertrauensschutz gering.
Was passiert mit meiner Zahlung?
Storniert oder ficht der Händler an, muss er dir bereits gezahltes Geld vollständig erstatten. Du gehst also nicht in Vorleistung verloren. Einen Anspruch auf Lieferung gerade zum Fehlpreis hast du bei einem offensichtlichen Preisfehler aber meist nicht.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.