Praktikum: Hast du Anspruch auf Bezahlung?
Praktikum gegen Erfahrung – aber ohne Geld? Nicht immer. Ob dir eine Vergütung zusteht, hängt davon ab, ob es ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist oder ein freiwilliges Praktikum, und wie lange es dauert.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Art des Praktikums klären
Pflichtpraktikum (vorgeschrieben) oder freiwillig? Und wie lange dauert es?
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2. Dauer prüfen
Freiwilliges Praktikum über drei Monate? Dann greift der Mindestlohn.
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3. Vergütung berechnen
Mindestlohn × geleistete Stunden – auch für zurückliegende Zeiten.
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4. Schriftlich fordern
Verlange die Vergütung schriftlich mit Frist; bei Streit hilft die Beratung der Gewerkschaft.
Häufige Fragen
Muss mein Praktikum bezahlt werden?
Das hängt von der Art ab. Pflichtpraktika nach Studien-/Ausbildungsordnung und kurze Orientierungspraktika (bis drei Monate) vor Ausbildung oder Studium sind vom Mindestlohn ausgenommen. Ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, unterliegt dagegen dem gesetzlichen Mindestlohn.
Bekomme ich rückwirkend Geld, wenn das Praktikum länger dauert?
Ja. Überschreitet ein freiwilliges Praktikum die Drei-Monats-Grenze, gilt der Mindestlohnanspruch für die gesamte Dauer – also auch für die ersten drei Monate. Du kannst die Vergütung dann (auch rückwirkend) verlangen. Fordere sie schriftlich mit Frist und hole dir bei Bedarf Unterstützung.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.