Zum Inhalt springen

Praktikum: Hast du Anspruch auf Bezahlung?

Praktikum gegen Erfahrung – aber ohne Geld? Nicht immer. Ob dir eine Vergütung zusteht, hängt davon ab, ob es ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist oder ein freiwilliges Praktikum, und wie lange es dauert.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Vergütung klären

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Pflichtpraktika, die in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind, sowie kurze Orientierungspraktika (bis drei Monate) vor einer Ausbildung/einem Studium sind vom Mindestlohn ausgenommen.
Ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, unterliegt dagegen dem gesetzlichen Mindestlohn – und zwar von Beginn an, wenn die drei Monate überschritten werden. Dann kannst du die Vergütung (auch rückwirkend) verlangen.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Art des Praktikums klären

    Pflichtpraktikum (vorgeschrieben) oder freiwillig? Und wie lange dauert es?

  2. 2

    2. Dauer prüfen

    Freiwilliges Praktikum über drei Monate? Dann greift der Mindestlohn.

  3. 3

    3. Vergütung berechnen

    Mindestlohn × geleistete Stunden – auch für zurückliegende Zeiten.

  4. 4

    4. Schriftlich fordern

    Verlange die Vergütung schriftlich mit Frist; bei Streit hilft die Beratung der Gewerkschaft.

Häufige Fragen

Muss mein Praktikum bezahlt werden?

Das hängt von der Art ab. Pflichtpraktika nach Studien-/Ausbildungsordnung und kurze Orientierungspraktika (bis drei Monate) vor Ausbildung oder Studium sind vom Mindestlohn ausgenommen. Ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, unterliegt dagegen dem gesetzlichen Mindestlohn.

Bekomme ich rückwirkend Geld, wenn das Praktikum länger dauert?

Ja. Überschreitet ein freiwilliges Praktikum die Drei-Monats-Grenze, gilt der Mindestlohnanspruch für die gesamte Dauer – also auch für die ersten drei Monate. Du kannst die Vergütung dann (auch rückwirkend) verlangen. Fordere sie schriftlich mit Frist und hole dir bei Bedarf Unterstützung.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.