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In Polizeigewahrsam genommen – deine Rechte und Grenzen

Der Polizeigewahrsam dient meist der Gefahrenabwehr (etwa bei drohenden Störungen) und ist etwas anderes als eine strafprozessuale Festnahme. Auch hier hast du Rechte: Du darfst eine Vertrauensperson und einen Anwalt benachrichtigen, und über eine längere Freiheitsentziehung muss unverzüglich ein Richter entscheiden.

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Der Gewahrsam zur Gefahrenabwehr richtet sich nach dem jeweiligen Landespolizeigesetz. Eine Freiheitsentziehung bedarf grundsätzlich der unverzüglichen richterlichen Entscheidung (Art. 104 GG).
Du hast das Recht, einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson sowie einen Anwalt benachrichtigen zu lassen. Der Grund des Gewahrsams muss dir mitgeteilt werden, und er darf nur so lange dauern, wie die Gefahr besteht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Grund erfragen

    Frage nach dem Grund des Gewahrsams – er muss dir genannt werden.

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    2. Benachrichtigung verlangen

    Bestehe darauf, eine Vertrauensperson und einen Anwalt informieren zu dürfen.

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    3. Ruhig und schweigend

    Bleib ruhig und mach keine Angaben zur Sache; ein Gewahrsam ist kein Anlass für ein Geständnis.

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    4. Richterliche Kontrolle

    Über eine längere Freiheitsentziehung muss unverzüglich ein Richter entscheiden – darauf kannst du dich berufen.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wie lange darf die Polizei mich in Gewahrsam halten?

Nur so lange, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist. Über eine längere Freiheitsentziehung muss unverzüglich ein Richter entscheiden (Art. 104 GG). Die Höchstdauer richtet sich nach dem jeweiligen Landespolizeigesetz.

Welche Rechte habe ich im Gewahrsam?

Dir muss der Grund mitgeteilt werden. Du darfst eine Vertrauensperson und einen Anwalt benachrichtigen lassen. Zur Sache musst du nichts sagen. Bei einer längeren Freiheitsentziehung ist die richterliche Entscheidung einzuholen.

Ist Polizeigewahrsam dasselbe wie eine Festnahme?

Nicht ganz. Der Gewahrsam dient meist der Gefahrenabwehr nach Landespolizeirecht, die strafprozessuale Festnahme dagegen der Strafverfolgung. In beiden Fällen gelten aber dein Schweigerecht, dein Anwaltsrecht und die richterliche Kontrolle bei längerer Freiheitsentziehung.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.