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Vorladung von der Polizei? Du musst nicht hingehen

Du hast eine schriftliche Vorladung von der Polizei erhalten – als Beschuldigter oder Zeuge? Wichtig zu wissen: Einer polizeilichen Vorladung musst du in der Regel nicht folgen. Und du hast ein Schweigerecht.

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Als Beschuldigter musst du einer Vorladung der Polizei nicht folgen und keine Angaben zur Sache machen (Schweigerecht). Auch als Zeuge bist du nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen.
Anders ist es bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht: Dort müssen Zeugen in der Regel erscheinen. Reagiere auf eine Vorladung also nicht mit Ignorieren, sondern überlegt.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Rolle klären

    Steht in der Vorladung 'Beschuldigter' oder 'Zeuge'? Und kommt sie von der Polizei oder von Staatsanwaltschaft/Gericht? Davon hängt ab, ob du musst.

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    2. Nichts vorschnell aussagen

    Als Beschuldigter gilt: erst schweigen, dann (über einen Anwalt) Akteneinsicht. Spontane Aussagen schaden oft mehr, als sie nutzen.

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    3. Termin absagen / verschieben

    Bei einer reinen Polizei-Vorladung kannst du höflich mitteilen, dass du (vorerst) keine Angaben machst – oder über einen Anwalt antworten lassen.

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    4. Verteidigung organisieren

    Geht es um einen Tatvorwuf, hol dir vor jeder Aussage anwaltlichen Rat (ggf. Beratungshilfe).

Häufige Fragen

Muss ich zur Polizei, wenn ich vorgeladen werde?

In der Regel nein. Eine Vorladung der Polizei ist – anders als die von Staatsanwaltschaft oder Gericht – nicht mit einer Erscheinenspflicht verbunden. Als Beschuldigter musst du weder erscheinen noch aussagen; auch Zeugen müssen bei der Polizei nicht erscheinen.

Soll ich als Beschuldigter etwas sagen?

Zunächst besser nicht. Du hast ein Schweigerecht. Sinnvoll ist, zunächst zu schweigen, anwaltliche Hilfe zu holen und Akteneinsicht nehmen zu lassen. Erst dann lässt sich entscheiden, ob und was du sagst.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.