Vorladung von der Polizei? Du musst nicht hingehen
Du hast eine schriftliche Vorladung von der Polizei erhalten – als Beschuldigter oder Zeuge? Wichtig zu wissen: Einer polizeilichen Vorladung musst du in der Regel nicht folgen. Und du hast ein Schweigerecht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Rolle klären
Steht in der Vorladung 'Beschuldigter' oder 'Zeuge'? Und kommt sie von der Polizei oder von Staatsanwaltschaft/Gericht? Davon hängt ab, ob du musst.
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2. Nichts vorschnell aussagen
Als Beschuldigter gilt: erst schweigen, dann (über einen Anwalt) Akteneinsicht. Spontane Aussagen schaden oft mehr, als sie nutzen.
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3. Termin absagen / verschieben
Bei einer reinen Polizei-Vorladung kannst du höflich mitteilen, dass du (vorerst) keine Angaben machst – oder über einen Anwalt antworten lassen.
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4. Verteidigung organisieren
Geht es um einen Tatvorwuf, hol dir vor jeder Aussage anwaltlichen Rat (ggf. Beratungshilfe).
Häufige Fragen
Muss ich zur Polizei, wenn ich vorgeladen werde?
In der Regel nein. Eine Vorladung der Polizei ist – anders als die von Staatsanwaltschaft oder Gericht – nicht mit einer Erscheinenspflicht verbunden. Als Beschuldigter musst du weder erscheinen noch aussagen; auch Zeugen müssen bei der Polizei nicht erscheinen.
Soll ich als Beschuldigter etwas sagen?
Zunächst besser nicht. Du hast ein Schweigerecht. Sinnvoll ist, zunächst zu schweigen, anwaltliche Hilfe zu holen und Akteneinsicht nehmen zu lassen. Erst dann lässt sich entscheiden, ob und was du sagst.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.