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Platzverweis von der Polizei – ist das erlaubt?

Die Polizei fordert dich auf, einen Ort zu verlassen, oder spricht ein längeres Aufenthaltsverbot aus? Ein Platzverweis ist ein Eingriff in deine Bewegungsfreiheit – zulässig nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur so lange wie nötig.

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Ein Platzverweis dient der Gefahrenabwehr und ist im jeweiligen Landespolizeigesetz geregelt. Er muss verhältnismäßig sein – also geeignet, erforderlich und zeitlich/räumlich begrenzt.
Ein kurzer Platzverweis ('Gehen Sie bitte weiter') ist meist zulässig. Ein längeres Aufenthaltsverbot für ein ganzes Gebiet braucht eine höhere Schwelle und ist eher angreifbar.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Anweisung zunächst befolgen

    Widersetz dich nicht körperlich. Verlasse den Ort wie aufgefordert – über die Rechtmäßigkeit lässt sich hinterher streiten, nicht in der Situation.

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    2. Grund und Dauer erfragen

    Frag ruhig nach dem Grund, der Rechtsgrundlage und wie lange/wofür der Platzverweis gilt. Notiere die Dienstnummer.

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    3. Verhältnismäßigkeit prüfen

    Ein pauschales, langes Aufenthaltsverbot ohne konkrete Gefahr ist oft unverhältnismäßig – das kannst du im Nachgang anfechten.

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    4. Danach Rat holen

    Hältst du den Platzverweis für unrechtmäßig, kannst du dich beschweren oder rechtlich dagegen vorgehen. Dokumentiere, was passiert ist.

Häufige Fragen

Muss ich einem Platzverweis Folge leisten?

Ja, in der Situation solltest du der Anweisung folgen und dich nicht körperlich widersetzen – sonst drohen weitere Maßnahmen. Ob der Platzverweis rechtmäßig war, lässt sich hinterher klären und notfalls anfechten.

Wie lange darf ein Platzverweis gelten?

Nur so lange wie nötig. Ein kurzer Platzverweis gilt für die konkrete Situation. Ein längeres Aufenthaltsverbot für ein ganzes Gebiet ist nur unter strengeren Voraussetzungen zulässig und muss verhältnismäßig sein – die Details regelt das Landespolizeigesetz.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.