Identitätsfeststellung: Was die Polizei darf – und was du musst
Die Polizei will deinen Namen und Ausweis? Eine Identitätsfeststellung ist in vielen Situationen zulässig – aber sie hat Grenzen. Du musst deine Personalien angeben, mehr aber nicht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Personalien angeben
Nenne ruhig Name, Geburtsdatum/-ort und Anschrift. Ein Ausweis ist hilfreich; einen Ausweis ständig mitzuführen ist aber nicht für alle Pflicht.
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2. Zur Sache schweigen
Du musst keine Fragen zum 'Warum', 'Woher', 'Wohin' beantworten. Bleib höflich, aber sag nur das Nötige.
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3. Grund erfragen
Du darfst ruhig fragen, warum deine Identität festgestellt wird. Notiere dir die Dienstnummer.
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4. Verhältnismäßigkeit beachten
Festhalten oder Mitnahme zur Wache ist nur zulässig, wenn die Identität anders nicht festzustellen ist – und nur so lange wie nötig.
Häufige Fragen
Muss ich der Polizei meinen Ausweis zeigen?
Du musst deine Personalien angeben (Name, Geburtsdatum/-ort, Anschrift). Einen Personalausweis musst du zwar besitzen, aber nicht überall ständig dabeihaben. Kannst du dich nicht ausweisen, darf die Polizei die Identität auf andere Weise feststellen.
Muss ich sagen, woher ich komme oder wohin ich gehe?
Nein. Über deine Personalien hinaus musst du keine Angaben zur Sache machen. Dein Schweigerecht gilt – du kannst höflich, aber bestimmt bei den reinen Personalien bleiben.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.