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Identitätsfeststellung: Was die Polizei darf – und was du musst

Die Polizei will deinen Namen und Ausweis? Eine Identitätsfeststellung ist in vielen Situationen zulässig – aber sie hat Grenzen. Du musst deine Personalien angeben, mehr aber nicht.

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Bei einem Tatverdacht (§ 163b StPO) oder nach Landesrecht (z. B. zur Gefahrenabwehr) darf die Polizei deine Identität feststellen. Du musst dann Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift angeben.
Mehr musst du nicht: keine Angaben zur Sache, kein Entsperren des Handys, keine Auskunft, wohin du gehst. Schweigen zur Sache ist dein Recht.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Personalien angeben

    Nenne ruhig Name, Geburtsdatum/-ort und Anschrift. Ein Ausweis ist hilfreich; einen Ausweis ständig mitzuführen ist aber nicht für alle Pflicht.

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    2. Zur Sache schweigen

    Du musst keine Fragen zum 'Warum', 'Woher', 'Wohin' beantworten. Bleib höflich, aber sag nur das Nötige.

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    3. Grund erfragen

    Du darfst ruhig fragen, warum deine Identität festgestellt wird. Notiere dir die Dienstnummer.

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    4. Verhältnismäßigkeit beachten

    Festhalten oder Mitnahme zur Wache ist nur zulässig, wenn die Identität anders nicht festzustellen ist – und nur so lange wie nötig.

Häufige Fragen

Muss ich der Polizei meinen Ausweis zeigen?

Du musst deine Personalien angeben (Name, Geburtsdatum/-ort, Anschrift). Einen Personalausweis musst du zwar besitzen, aber nicht überall ständig dabeihaben. Kannst du dich nicht ausweisen, darf die Polizei die Identität auf andere Weise feststellen.

Muss ich sagen, woher ich komme oder wohin ich gehe?

Nein. Über deine Personalien hinaus musst du keine Angaben zur Sache machen. Dein Schweigerecht gilt – du kannst höflich, aber bestimmt bei den reinen Personalien bleiben.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.