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Darf die Polizei mein Handy durchsuchen oder entsperren?

Die Polizei verlangt dein Handy, will es durchsuchen oder den Entsperr-Code? Das ist ein heikler Moment – aber du hast Rechte. Wichtig vorweg: Deinen PIN oder dein Passwort musst du grundsätzlich nicht herausgeben.

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Du musst nicht aktiv an deiner eigenen Überführung mitwirken: Den Entsperr-Code oder dein Passwort musst du grundsätzlich nicht nennen (Selbstbelastungsfreiheit). Auch dein Schweigerecht gilt.
Beschlagnahmen darf die Polizei das Handy unter bestimmten Voraussetzungen (§ 94 StPO) – für eine Durchsuchung der Daten braucht es grundsätzlich einen richterlichen Beschluss, bei 'Gefahr im Verzug' ausnahmsweise auch ohne. Biometrische Entsperrung (Fingerabdruck/Gesicht) ist rechtlich umstritten – du musst aktiv aber nichts eingeben.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Ruhig bleiben, nicht entsperren

    Du musst dein Handy nicht freiwillig entsperren und den Code nicht nennen. Sag das ruhig und höflich.

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    2. Nach der Rechtsgrundlage fragen

    Frag, ob ein richterlicher Beschluss vorliegt oder worauf sich die Maßnahme stützt. Lass dir Grund und Dienstnummer geben.

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    3. Beschlagnahme nicht verhindern

    Wollen sie das Gerät mitnehmen (beschlagnahmen), wehr dich nicht körperlich. Widersprich der Maßnahme mündlich – das wahrt deine Rechte für später.

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    4. Danach Rat holen

    Nach der Situation: Vorgang notieren und rechtlichen Rat einholen. Die Verwertbarkeit hängt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme ab.

Häufige Fragen

Muss ich der Polizei meinen Handy-PIN geben?

Grundsätzlich nein. Aus dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, folgt, dass du deinen Entsperr-Code oder dein Passwort nicht herausgeben musst. Niemand darf dich zwingen, aktiv mitzuwirken.

Darf die Polizei mein Handy einfach durchsuchen?

Für die Durchsuchung der Daten braucht es grundsätzlich einen richterlichen Beschluss; bei Gefahr im Verzug ausnahmsweise auch ohne. Das Gerät beschlagnahmen darf sie unter den Voraussetzungen des § 94 StPO. Widersprich der Maßnahme mündlich und hol dir danach Rat.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.