Private Krankenversicherung wird teurer – Beitragserhöhung prüfen
Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) können steigen – aber nur unter Voraussetzungen und mit ausreichender Begründung. Wird die Erhöhung nicht ordnungsgemäß begründet, kann sie unwirksam sein. Außerdem hast du das Recht, in günstigere Tarife mit gleichem Schutz zu wechseln.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Begründung verlangen
Fordere die konkrete Begründung der Beitragserhöhung an und prüfe, ob sie nachvollziehbar ist.
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2. Wirksamkeit prüfen lassen
Bei unzureichender Begründung kann die Erhöhung formell unwirksam sein; eine Prüfung kann zu Rückzahlungen führen.
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3. Tarifwechsel prüfen
Nutze dein Tarifwechselrecht: Frag nach günstigeren Tarifen mit gleichwertigem Schutz unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen.
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4. Nicht überstürzt kündigen
Eine Kündigung der PKV ist heikel (Alterungsrückstellungen, Rückkehr in die GKV schwierig). Prüfe zuerst den internen Tarifwechsel.
Daran erkennst du die Masche
- Die Erhöhung wird ohne nachvollziehbare Begründung mitgeteilt.
- Es wird zu einem teuren Neuabschluss statt zu einem internen Tarifwechsel geraten.
- Dir wird suggeriert, du müsstest die Erhöhung 'einfach hinnehmen'.
Häufige Fragen
Darf die PKV den Beitrag erhöhen?
Ja, aber nur bei einer bestimmten Veränderung der Rechnungsgrundlagen (etwa Leistungsausgaben oder Lebenserwartung) und mit ausreichender Begründung (§ 203 VVG). Eine nicht ordnungsgemäß begründete Erhöhung kann formell unwirksam sein.
Kann ich gegen die Erhöhung vorgehen?
Du kannst die Begründung anfordern und die formelle Wirksamkeit prüfen lassen. War eine Erhöhung unwirksam, kommen Rückzahlungen in Betracht. Vor allem aber lohnt sich der Blick auf günstigere Tarife.
Wie senke ich meinen PKV-Beitrag?
Über das Tarifwechselrecht (§ 204 VVG): Du kannst in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln und dabei deine Alterungsrückstellungen mitnehmen. Das senkt oft den Beitrag, ohne den Schutz zu verlieren. Kündige nicht vorschnell.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.