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Private Krankenversicherung wird teurer – Beitragserhöhung prüfen

Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) können steigen – aber nur unter Voraussetzungen und mit ausreichender Begründung. Wird die Erhöhung nicht ordnungsgemäß begründet, kann sie unwirksam sein. Außerdem hast du das Recht, in günstigere Tarife mit gleichem Schutz zu wechseln.

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Eine Beitragsanpassung in der PKV ist nur bei einer bestimmten Veränderung der Rechnungsgrundlagen und mit nachvollziehbarer Begründung zulässig (§ 203 VVG). Fehlt eine ausreichende Begründung der Erhöhung, kann sie formell unwirksam sein.
Du hast einen Anspruch auf Wechsel in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz (Tarifwechselrecht, § 204 VVG) – oft lässt sich der Beitrag so senken, ohne Alterungsrückstellungen zu verlieren.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Begründung verlangen

    Fordere die konkrete Begründung der Beitragserhöhung an und prüfe, ob sie nachvollziehbar ist.

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    2. Wirksamkeit prüfen lassen

    Bei unzureichender Begründung kann die Erhöhung formell unwirksam sein; eine Prüfung kann zu Rückzahlungen führen.

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    3. Tarifwechsel prüfen

    Nutze dein Tarifwechselrecht: Frag nach günstigeren Tarifen mit gleichwertigem Schutz unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen.

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    4. Nicht überstürzt kündigen

    Eine Kündigung der PKV ist heikel (Alterungsrückstellungen, Rückkehr in die GKV schwierig). Prüfe zuerst den internen Tarifwechsel.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Darf die PKV den Beitrag erhöhen?

Ja, aber nur bei einer bestimmten Veränderung der Rechnungsgrundlagen (etwa Leistungsausgaben oder Lebenserwartung) und mit ausreichender Begründung (§ 203 VVG). Eine nicht ordnungsgemäß begründete Erhöhung kann formell unwirksam sein.

Kann ich gegen die Erhöhung vorgehen?

Du kannst die Begründung anfordern und die formelle Wirksamkeit prüfen lassen. War eine Erhöhung unwirksam, kommen Rückzahlungen in Betracht. Vor allem aber lohnt sich der Blick auf günstigere Tarife.

Wie senke ich meinen PKV-Beitrag?

Über das Tarifwechselrecht (§ 204 VVG): Du kannst in einen anderen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln und dabei deine Alterungsrückstellungen mitnehmen. Das senkt oft den Beitrag, ohne den Schutz zu verlieren. Kündige nicht vorschnell.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.