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Pflichtverteidiger – wann dir ein Anwalt beigeordnet wird

In schwerwiegenden Strafverfahren ist eine Verteidigung notwendig – dann wird dir ein Pflichtverteidiger beigeordnet, auch wenn du ihn nicht selbst zahlen kannst. Anders als oft gedacht hängt das nicht allein vom Einkommen ab, sondern vor allem von der Schwere des Falls.

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In Fällen notwendiger Verteidigung – etwa bei schweren Vorwürfen, drohender Untersuchungshaft oder Verhandlung vor höheren Gerichten – wird dir ein Pflichtverteidiger bestellt (§§ 140, 141 StPO). Du hast dabei ein Vorschlagsrecht für einen Anwalt deines Vertrauens.
Die Beiordnung hängt von der Schwere des Falls ab, nicht allein vom Einkommen. Die Staatskasse streckt die Kosten vor; bei einer Verurteilung können sie dir aber auferlegt werden.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Notwendige Verteidigung prüfen

    Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor (Schwere des Vorwurfs, Haft, höheres Gericht)? Dann besteht Anspruch auf Beiordnung.

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    2. Anwalt vorschlagen

    Du kannst einen Verteidiger deines Vertrauens benennen, der dir als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

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    3. Beiordnung beantragen

    Der Antrag wird beim Gericht gestellt – am besten über den gewünschten Anwalt.

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    4. Kosten klären

    Die Kasse zahlt zunächst; bei Verurteilung können die Kosten auf dich zukommen. Bei geringem Einkommen sind Erleichterungen möglich.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?

In Fällen notwendiger Verteidigung – etwa bei schwerwiegenden Vorwürfen (Verbrechen), drohender oder bestehender Untersuchungshaft oder Verhandlung vor bestimmten Gerichten (§§ 140, 141 StPO). Dann wird dir ein Verteidiger beigeordnet, unabhängig davon, ob du ihn selbst zahlen kannst.

Kann ich mir den Anwalt aussuchen?

Ja, du hast ein Vorschlagsrecht. Du kannst einen Strafverteidiger deines Vertrauens benennen, der dir als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Nutze dieses Recht und wähle einen Anwalt, dem du vertraust.

Ist der Pflichtverteidiger kostenlos?

Die Staatskasse streckt die Kosten zunächst vor. Wirst du verurteilt, können dir die Verteidigerkosten aber auferlegt werden. Bei geringem Einkommen gibt es Erleichterungen. Der Pflichtverteidiger ist also nicht in jedem Fall endgültig kostenfrei.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.