Pflichtverteidiger – wann dir ein Anwalt beigeordnet wird
In schwerwiegenden Strafverfahren ist eine Verteidigung notwendig – dann wird dir ein Pflichtverteidiger beigeordnet, auch wenn du ihn nicht selbst zahlen kannst. Anders als oft gedacht hängt das nicht allein vom Einkommen ab, sondern vor allem von der Schwere des Falls.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Notwendige Verteidigung prüfen
Liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor (Schwere des Vorwurfs, Haft, höheres Gericht)? Dann besteht Anspruch auf Beiordnung.
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2. Anwalt vorschlagen
Du kannst einen Verteidiger deines Vertrauens benennen, der dir als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
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3. Beiordnung beantragen
Der Antrag wird beim Gericht gestellt – am besten über den gewünschten Anwalt.
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4. Kosten klären
Die Kasse zahlt zunächst; bei Verurteilung können die Kosten auf dich zukommen. Bei geringem Einkommen sind Erleichterungen möglich.
Daran erkennst du die Masche
- Du verteidigst dich bei einem schweren Vorwurf selbst, obwohl notwendige Verteidigung vorliegt.
- Dir wird kein Anwalt deines Vertrauens zugestanden.
- Du gehst davon aus, der Pflichtverteidiger sei immer kostenlos.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
In Fällen notwendiger Verteidigung – etwa bei schwerwiegenden Vorwürfen (Verbrechen), drohender oder bestehender Untersuchungshaft oder Verhandlung vor bestimmten Gerichten (§§ 140, 141 StPO). Dann wird dir ein Verteidiger beigeordnet, unabhängig davon, ob du ihn selbst zahlen kannst.
Kann ich mir den Anwalt aussuchen?
Ja, du hast ein Vorschlagsrecht. Du kannst einen Strafverteidiger deines Vertrauens benennen, der dir als Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Nutze dieses Recht und wähle einen Anwalt, dem du vertraust.
Ist der Pflichtverteidiger kostenlos?
Die Staatskasse streckt die Kosten zunächst vor. Wirst du verurteilt, können dir die Verteidigerkosten aber auferlegt werden. Bei geringem Einkommen gibt es Erleichterungen. Der Pflichtverteidiger ist also nicht in jedem Fall endgültig kostenfrei.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.