Pflegeunterstützungsgeld – kurzfristig für Angehörige frei
Tritt bei einem nahen Angehörigen plötzlich ein Pflegefall ein, brauchst du oft sofort Zeit, um die Pflege zu organisieren. Dafür gibt es eine kurzfristige Arbeitsbefreiung und als Lohnersatz das Pflegeunterstützungsgeld der Pflegekasse.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Sofort melden
Zeige dem Arbeitgeber die kurzzeitige Arbeitsverhinderung unverzüglich an.
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2. Bescheinigung holen
Besorge bei Bedarf eine ärztliche Bescheinigung zur Pflegebedürftigkeit.
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3. Geld beantragen
Beantrage das Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Angehörigen.
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4. Weitere Optionen prüfen
Kläre, ob anschließend Pflegezeit oder Familienpflegezeit sinnvoll ist.
Daran erkennst du die Masche
- Die kurzfristige Verhinderung wird nicht unverzüglich angezeigt.
- Das Pflegeunterstützungsgeld wird nicht beantragt.
- Längerfristiger Bedarf wird nicht über Pflegezeit abgesichert.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich kurzfristig für die Pflege freinehmen?
Bis zu zehn Arbeitstage je akut aufgetretenem Pflegefall eines nahen Angehörigen, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen (§ 2 PflegeZG). Das Recht gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Bekomme ich für diese Zeit Geld?
Ja, als Lohnersatz gibt es das Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen (§ 44a SGB XI), sofern keine anderweitige Lohnfortzahlung greift. Du musst es bei der Pflegekasse beantragen.
Was ist bei längerem Pflegebedarf?
Reichen zehn Tage nicht, kommen die Pflegezeit (bis zu sechs Monate) oder die Familienpflegezeit in Betracht, mit denen du länger reduzieren oder aussetzen kannst. Diese sind an weitere Voraussetzungen, etwa die Betriebsgröße, geknüpft.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.