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Angehörige pflegen – kostenlose Pflegekurse nutzen

Plötzlich pflegende Angehörige zu sein, überfordert viele – fachlich wie emotional. Dabei musst du dir das Wissen nicht selbst zusammensuchen: Die Pflegekassen bieten kostenlose Pflegekurse an, die genau dabei helfen.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Pflegekurs anfragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und Schulungen der Pflegekasse (§ 45 SGB XI). Sie vermitteln praktisches Wissen zur Pflege und entlasten im Alltag.
Die Schulung kann als Kurs oder individuell bei dir zu Hause stattfinden – oft auch online. Sie ist unabhängig vom Pflegegrad des Angehörigen und für dich kostenfrei.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Pflegekasse kontaktieren

    Frage bei der Pflegekasse des Angehörigen nach Pflegekursen/Schulungen.

  2. 2

    2. Format wählen

    Gruppenkurs, Online-Kurs oder individuelle Schulung zu Hause – such dir das Passende aus.

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    3. Termin vereinbaren

    Vereinbare die Schulung – sie ist für dich kostenlos.

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    4. Weitere Hilfen prüfen

    Frage zugleich nach Pflegehilfsmitteln und Entlastungsleistungen.

Häufige Fragen

Sind Pflegekurse für Angehörige kostenlos?

Ja. Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und Schulungen der Pflegekasse (§ 45 SGB XI). Die Kurse vermitteln praktisches Pflegewissen und Tipps für den Alltag; für dich entstehen keine Kosten.

Wie komme ich an einen Pflegekurs?

Wende dich an die Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen und frage nach Pflegekursen oder einer individuellen Schulung. Diese kann als Gruppenkurs, online oder bei dir zu Hause stattfinden – unabhängig vom Pflegegrad. Frage bei der Gelegenheit auch gleich nach Pflegehilfsmitteln und weiteren Entlastungsangeboten.

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Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.