Pflegekosten von der Steuer absetzen – außergewöhnliche Belastungen
Krankheits- und Pflegekosten, die du selbst trägst, kannst du als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht allerdings eine zumutbare Eigenbelastung ab, die von Einkommen und Familienstand abhängt. Für die Pflege Angehöriger gibt es zudem einen Pflege-Pauschbetrag.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Kosten sammeln
Sammle Belege für Pflege, Heim, Pflegedienst, Medikamente und weitere selbst getragene Krankheitskosten.
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2. Erstattungen abziehen
Ziehe Leistungen der Pflege- und Krankenkasse ab – nur dein Eigenanteil zählt.
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3. Zumutbare Belastung beachten
Das Finanzamt zieht eine zumutbare Eigenbelastung ab; nur der übersteigende Teil wirkt sich aus.
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4. Pflege-Pauschbetrag prüfen
Pflegst du einen Angehörigen unentgeltlich, prüfe den Pflege-Pauschbetrag je nach Pflegegrad.
Daran erkennst du die Masche
- Du setzt nur einen Teil der selbst getragenen Kosten an.
- Erstattungen der Kasse werden nicht abgezogen (das fällt auf).
- Der Pflege-Pauschbetrag für die Pflege Angehöriger wird übersehen.
Häufige Fragen
Kann ich Pflegekosten von der Steuer absetzen?
Ja, selbst getragene Pflege- und Krankheitskosten zählen als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG). Sie wirken sich aber nur aus, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt.
Was ist die zumutbare Belastung?
Ein Eigenanteil, den das Finanzamt von den außergewöhnlichen Belastungen abzieht. Nur der darüber hinausgehende Teil mindert deine Steuer. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Zahl deiner Kinder.
Was ist der Pflege-Pauschbetrag?
Pflegst du einen Angehörigen unentgeltlich in häuslicher Umgebung, kannst du je nach Pflegegrad einen Pflege-Pauschbetrag ansetzen (§ 33b EStG), ohne Einzelkosten nachweisen zu müssen. Eigenanteile für Heim oder Pflegedienst kannst du daneben als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
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