Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich kostenfrei
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht ständig Verbrauchsmaterial: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Diese 'Pflegehilfsmittel zum Verbrauch' bezahlt die Pflegekasse bis zu einem monatlichen Betrag – viele wissen das nicht.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Pflegegrad prüfen
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege.
- 2
2. Antrag stellen
Stelle einen (formlosen) Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der Pflegekasse.
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3. Anbieter/Box wählen
Nach Genehmigung kannst du einen Lieferdienst wählen, der monatlich liefert und direkt abrechnet.
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4. Bedarf anpassen
Stelle die Box auf deinen tatsächlichen Bedarf ein (z. B. Handschuhgröße, Menge).
Häufige Fragen
Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz – bis zu einem monatlichen Höchstbetrag und ohne Zuzahlung (§ 40 SGB XI). Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege.
Wie komme ich an die Pflegehilfsmittel?
Du stellst einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Nach der Genehmigung kannst du einen Anbieter wählen, der die Hilfsmittel monatlich als Box nach Hause liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet – für dich entstehen keine Kosten. Die Zusammenstellung lässt sich an deinen Bedarf anpassen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.