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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – monatlich kostenfrei

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht ständig Verbrauchsmaterial: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Diese 'Pflegehilfsmittel zum Verbrauch' bezahlt die Pflegekasse bis zu einem monatlichen Betrag – viele wissen das nicht.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Pflegehilfsmittel beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Pflegebedürftige (mit Pflegegrad), die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) bis zu einem monatlichen Höchstbetrag (§ 40 SGB XI) – ohne Zuzahlung.
Den Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse. Viele Anbieter liefern die Hilfsmittel nach Genehmigung bequem als monatliche Box nach Hause; die Abrechnung läuft direkt mit der Pflegekasse.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Pflegegrad prüfen

    Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege.

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    2. Antrag stellen

    Stelle einen (formlosen) Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei der Pflegekasse.

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    3. Anbieter/Box wählen

    Nach Genehmigung kannst du einen Lieferdienst wählen, der monatlich liefert und direkt abrechnet.

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    4. Bedarf anpassen

    Stelle die Box auf deinen tatsächlichen Bedarf ein (z. B. Handschuhgröße, Menge).

Häufige Fragen

Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz – bis zu einem monatlichen Höchstbetrag und ohne Zuzahlung (§ 40 SGB XI). Voraussetzung sind ein anerkannter Pflegegrad und häusliche Pflege.

Wie komme ich an die Pflegehilfsmittel?

Du stellst einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Nach der Genehmigung kannst du einen Anbieter wählen, der die Hilfsmittel monatlich als Box nach Hause liefert und direkt mit der Pflegekasse abrechnet – für dich entstehen keine Kosten. Die Zusammenstellung lässt sich an deinen Bedarf anpassen.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.