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Pflege wird mehr – so beantragst du einen höheren Pflegegrad

Wenn die Pflege aufwändiger wird als beim ersten Bescheid, reicht der bisherige Pflegegrad oft nicht mehr aus. Dann kannst du eine Höherstufung beantragen – für mehr Leistungen der Pflegekasse.

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Höherstufung beantragen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und steigt der Pflegebedarf, kannst du jederzeit eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen. Die Pflegekasse veranlasst dann eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Ein Pflegetagebuch, in dem du den tatsächlichen Pflegeaufwand über einige Tage dokumentierst, hilft der Begutachtung sehr. Wird die Höherstufung abgelehnt, kannst du Widerspruch einlegen.

Was du jetzt tun solltest

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    1. Veränderung festhalten

    Notiere, was sich verschlechtert hat und wie der Pflegeaufwand gestiegen ist.

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    2. Pflegetagebuch führen

    Dokumentiere den tatsächlichen Aufwand über mehrere Tage – das stützt den Antrag.

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    3. Höherstufung beantragen

    Stelle den Antrag bei der Pflegekasse; sie veranlasst eine neue Begutachtung.

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    4. Bei Ablehnung widersprechen

    Lehnt die Kasse ab oder stuft zu niedrig ein, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG).

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen höheren Pflegegrad?

Du stellst formlos einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und der Pflegebedarf gestiegen ist. Die Pflegekasse beauftragt dann eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Ein über mehrere Tage geführtes Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Aufwand zu belegen.

Was kann ich tun, wenn die Höherstufung abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats nach dem Bescheid Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Begründe ihn mit dem konkreten Pflegeaufwand und reiche ergänzende ärztliche Unterlagen sowie dein Pflegetagebuch nach. Pflegestützpunkte und Sozialverbände unterstützen dich bei Antrag und Widerspruch kostenlos.

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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.