Pflegegeld oder Pflegesachleistung – was ist besser?
Wird jemand zu Hause gepflegt, zahlt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 Leistungen. Du kannst zwischen Pflegegeld für selbst organisierte Pflege und Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst wählen – oder beides kombinieren.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Bedarf einschätzen
Kläre, wie viel Pflege Angehörige leisten und wo ein Dienst nötig ist.
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2. Leistungen vergleichen
Stelle Pflegegeld und Sachleistung deines Pflegegrads gegenüber.
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3. Kombination prüfen
Erwäge die Kombinationsleistung, wenn beides gebraucht wird.
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4. Beratung nutzen
Nimm eine Pflegeberatung in Anspruch, um die beste Lösung zu finden.
Daran erkennst du die Masche
- Pflegegeld wird gewählt, obwohl die Pflege nicht sichergestellt ist.
- Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug werden versäumt.
- Die Kombinationsmöglichkeit wird übersehen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?
Pflegegeld erhältst du, wenn die Pflege selbst – etwa durch Angehörige – organisiert wird (§ 37 SGB XI). Pflegesachleistungen vergütet die Kasse direkt für einen ambulanten Pflegedienst (§ 36 SGB XI). Die Sachleistungsbeträge sind höher als das Pflegegeld.
Kann ich beides bekommen?
Ja, als Kombinationsleistung. Nutzt du den Pflegedienst nur teilweise, erhältst du für den nicht ausgeschöpften Anteil ein anteiliges Pflegegeld. So lässt sich die Versorgung flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Muss ich bei Pflegegeld etwas beachten?
Ja, bei Pflegegeldbezug sind regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst Pflicht (je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährlich). Werden sie versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden. Die Besuche dienen auch der Unterstützung der Pflegenden.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.