Zum Inhalt springen

Pflege-Pauschbetrag – Steuervorteil für pflegende Angehörige

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause unentgeltlich pflegt, kann dafür steuerlich entlastet werden. Der Pflege-Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis gewährt und richtet sich nach dem Pflegegrad. Voraussetzung ist, dass die Pflege ohne Vergütung erfolgt.

In wenigen Minuten zu deinen nächsten Schritten und den passenden fertigen Texten – kostenlos:

Brief erstellen

Deine Chancen, das Geld zurückzubekommen

Für die unentgeltliche persönliche Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher gibt es einen nach Pflegegrad gestaffelten Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung (§ 33b Abs. 6 EStG); für Pflegegrad 4 und 5 ist er am höchsten.
Der Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis der Kosten gewährt. Bei mehreren Pflegepersonen wird er aufgeteilt. Statt des Pauschbetrags können auch höhere tatsächliche Kosten geltend gemacht werden.

Was du jetzt tun solltest

  1. 1

    1. Voraussetzungen prüfen

    Kläre Pflegegrad, häusliche Pflege und Unentgeltlichkeit.

  2. 2

    2. Pauschbetrag eintragen

    Gib den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung an.

  3. 3

    3. Nachweise bereithalten

    Halte den Nachweis über den Pflegegrad bereit.

  4. 4

    4. Alternative prüfen

    Vergleiche mit dem Abzug höherer tatsächlicher Pflegekosten.

Daran erkennst du die Masche

Häufige Fragen

Wer bekommt den Pflege-Pauschbetrag?

Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher persönlich und unentgeltlich in der häuslichen Umgebung pflegt (§ 33b Abs. 6 EStG). Der Betrag ist nach Pflegegrad gestaffelt und am höchsten bei Pflegegrad 4 und 5. Voraussetzung ist, dass du für die Pflege keine Einnahmen erhältst.

Schadet das Pflegegeld dem Pauschbetrag?

Das Pflegegeld, das Eltern für die Pflege ihres Kindes erhalten oder das an die pflegende Person weitergegeben wird, gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht als schädliche Vergütung. Erhältst du dagegen für die Pflege ein Entgelt, entfällt der Pauschbetrag in der Regel.

Was, wenn meine Kosten höher sind?

Statt des Pauschbetrags kannst du die tatsächlichen, nachgewiesenen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn sie höher sind. Dann ist allerdings eine zumutbare Eigenbelastung gegenzurechnen. Vergleiche beide Varianten, um die günstigere zu wählen.

Jetzt handeln

Wir stellen dir die fertigen Texte und die richtigen Stellen zusammen.

Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.