Pflege-Pauschbetrag – Steuervorteil für pflegende Angehörige
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause unentgeltlich pflegt, kann dafür steuerlich entlastet werden. Der Pflege-Pauschbetrag wird ohne Einzelnachweis gewährt und richtet sich nach dem Pflegegrad. Voraussetzung ist, dass die Pflege ohne Vergütung erfolgt.
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Was du jetzt tun solltest
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1. Voraussetzungen prüfen
Kläre Pflegegrad, häusliche Pflege und Unentgeltlichkeit.
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2. Pauschbetrag eintragen
Gib den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung an.
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3. Nachweise bereithalten
Halte den Nachweis über den Pflegegrad bereit.
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4. Alternative prüfen
Vergleiche mit dem Abzug höherer tatsächlicher Pflegekosten.
Daran erkennst du die Masche
- Eine erhaltene Vergütung schließt den Pauschbetrag aus.
- Der Pflegegrad-Nachweis fehlt.
- Bei mehreren Pflegepersonen wird die Aufteilung übersehen.
Häufige Fragen
Wer bekommt den Pflege-Pauschbetrag?
Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher persönlich und unentgeltlich in der häuslichen Umgebung pflegt (§ 33b Abs. 6 EStG). Der Betrag ist nach Pflegegrad gestaffelt und am höchsten bei Pflegegrad 4 und 5. Voraussetzung ist, dass du für die Pflege keine Einnahmen erhältst.
Schadet das Pflegegeld dem Pauschbetrag?
Das Pflegegeld, das Eltern für die Pflege ihres Kindes erhalten oder das an die pflegende Person weitergegeben wird, gilt unter bestimmten Voraussetzungen nicht als schädliche Vergütung. Erhältst du dagegen für die Pflege ein Entgelt, entfällt der Pauschbetrag in der Regel.
Was, wenn meine Kosten höher sind?
Statt des Pauschbetrags kannst du die tatsächlichen, nachgewiesenen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn sie höher sind. Dann ist allerdings eine zumutbare Eigenbelastung gegenzurechnen. Vergleiche beide Varianten, um die günstigere zu wählen.
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Allgemeine Information zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Bei hohem Schaden oder Unsicherheit: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.